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Limited Verband
Anmeldedatum: 15.08.2007 Beiträge: 143 Wohnort: Witten/Ruhr
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Verfasst am: 10.12.2007, 20:26 Titel: Warum eigentlich eine Ltd? |
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Die Limited kann binnen 24 Stunden gegründet werden und ist sofort haftungsbeschränkt handlungsfähig. D.h. auch ohne deutsche Handelsregistereintragung greift der englische Haftungsschutz. Als Stammkapital reicht 1,50 Euro. Eines Nachweises der Kapitalaufbringung bedarf es nicht. Selbst eine Sachgründung durch Erbringung von Dienstleistungen ist möglich.
Durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft kann das Betriebsvermögen geschützt werden, indem z.B. die Fahrzeuge oder Werkzeuge im persönlichen Eigentum des Unternehmers belassen werden und der rein operative Geschäftsbetrieb durch die Gesellschaft ausgeübt wird.
Vieles ist via Ltd. leichter, weil alles ohne Notar und binnen weniger Tage abläuft: Kapitalaufsto-ckung, Wechsel der Gesellschafter, die Etablierung eines neuen Geschäftsführers. Nach der Ltd.-Gründung für rund 300 Euro zum Beispiel durch Go Ahead ist mit jährlichen Folgekosten von 99 Euro zu rechnen.
Wollen sich mehrere Unternehmer für bestimmt Aufträge zusammenschließen , kann dies extrem schnell und mit kleinem Aufwand in die Wege geleitet werden. Das Unternehmensmodell von der Insel macht auch die Einbindung von Investoren in größere Unternehmen und den Zusammenschluss mehrerer Kleinunternehmen bedeutend einfacher. Eine Kapitalerhöhung oder die Übertragung von Anteilen wird im Companies House (engl. Handelsregister) innerhalb weniger Tage vollzogen und der Investor erlangt so schnell Rechtssicherheit, dass er wirklich an der Gesellschaft beteiligt ist.
Investoren können auch leicht mit einer Kommanditeinlage beteiligt werden. Kleinen Unterneh-men ist es oft nicht möglich das Stammkapital für eine GmbH aufzubringen. Hier bietet sich dann die Ltd & Co KG an. Da es auf die bloße Rechtsform keine Kredite gibt, werden Banken oder Leasinggesellschaften Fahrzeuge für eine Ltd. auch nur dann finanzieren, wenn sie z. B. eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Inhabers erhalten.
Diese Vorteile gelten insbesondere auch bei außereuropäischen Auslandsgeschäften. Gerade in Asien ist die GmbH nahezu unbekannt und die Limited eine Rechtsform, die vorausgesetzt wird.
Auch für viele kleine und mittlere Unternehmen bietet sich der Aufbau einer Holdingstruktur an. Für den Aufbau einer solchen Struktur mit deutschen Kapitalgesellschaften fehlt oft das Stamm-kapital und die Gründungskosten sind erheblich. Mit der preisgünstigen Gründung der Limited lässt sich eine solche Struktur zügig und kostengünstig aufbauen, um z.B. in den Genuss des steuerlichen Holdingprivilegs zu kommen, oder aber um bestimmte Betriebsrisiken auszulagern.
Nicht zuletzt bietet sich die Ltd. & Co. KG als echte deutsche Personenhandelsgesellschaft an.
Besonderer Vorteil für den Handwerker ist die Befreiung von der Handwerkerpflichtversicherung, da das Handwerk in Form einer Kapitalgesellschaft ausgeführt wird.
Natürlich bestehen auch in der Ltd. Pflichten und Risiken. Wenn aber der Ltd. – Director nach den Regeln eines ordentlichen Kaufmanns handelt und den jährlichen Pflichtmeldungen in England nachkommt, besteht auch in der Krise der volle persönliche Haftungsschutz. _________________ Viele Grüße
RA Klose
www.ltd-verband.de |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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Engel_Charly
Anmeldedatum: 11.12.2007 Beiträge: 1 Wohnort: Studdgard-City
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Verfasst am: 11.12.2007, 16:57 Titel: |
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Guten Tag die Runde!
Ich bin heute auf dieses Forum gestoßen und damit auch auf diesen Beitrag. Zu erst möchte ich gerne ein großes Lob an das Forum loswerden. In vielen Foren ist ein rauer Umgangston üblich, hier jedoch scheint immer ein guter Umgangston zu herschen. Außerdem wird hier einem wirklich noch geholfen. Das aber nur am Rande. Den Beitrag bzw. den kleinen Vortrag über die Vorzüge der englischen Limited, habe ich mit Interesse gelesen. Gerade als Anfänger stellen sich einige Fragen rund um den deutsch-englischen Rechts-Wirrwarr. Durch den Vortrag sind eigentlich alle Fragen beantwortet, alle auch für mich positiv. Gerade der Bekanntheits-Aspekt der Limited im Ausland (GmbH nahezu unbekannt) ist zwar logisch, selbst kam ich jedoch nicht auf darauf.
Viele Grüße euere Charly |
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