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DreiBundeinA
Anmeldedatum: 08.07.2008 Beiträge: 1 Wohnort: München
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Verfasst am: 08.07.2008, 16:28 Titel: Wann Limited gründen? |
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Hallo alle zusammen,
wirklich ein klasse Forum hier. Habe schon etlich Topic gelesen und muss sagen, wirklich interessant.
Nun zu mir, ich habe zusammen mit drei weiteren Bekannten vor kurzem eine GbR gegründet. Wir betreiben Werbung auf verschiedenen, eigens erstellten Webseiten. Zudem erstellen und warten wir Webseiten.
Über eine Limited habe ich mal etwas schlau gemacht, denn mit unserer jetzigen Rechtsform sind wir noch nicht so wirklich zufrieden, da volle Haftung. Im Internet gibt es ja mittlerweile etliche Gründungsagenturen. Könnt ihr bestimmte davon empfehlen? Wie sieht es bei einer Limited mit der Umsatzsteuer aus? Kann man sich davon auch zu Beginn befreien lassen? Und vor allem, was kommen auf uns für Kosten hinzu? Wir wollen zu Beginn alles möglichst günstig halten, da wir unsere Firme auch nur als Nebentätigkeit betreiben (zu Beginn auf jeden Fall mal). Habe überall etwas von 200-300 p.a. gelesen. Bleibt es dabei, oder gibt es hier noch versteckte Kosten? Versteuert wird ja alles ganz normal hier in Deutschland, oder? Was genau braucht dann England von uns?
Habt ihr noch ein paar gute unabhängige Webseiten und Dokumente für mich, wo ich mich informieren kann?
Freue mich auf Antworten.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen aus München
Tom |
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Jerome
Anmeldedatum: 08.05.2007 Beiträge: 47
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Verfasst am: 09.07.2008, 12:58 Titel: |
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Hallo Tom,
herzlich Willkommen im Forum! Ich hoffe, wir können euch helfen.
Zu den Gründungsagenturen: Ihr habt Recht, inzwischen gibt es zahlreiche Gründungsagenturen. Darunter einige sehr gute Agenturen, leider auch einige schwarze Schafe. Heftige Preisunterschiede gibt es bei beiden Parteien (bei den guten & schlechten). Man muss bei den zahlreichen Angeboten darauf achten, dass man identische Leistungen vergleicht. Bei einigen Gründungsagenturen gibt es nur die nackte Limited, bei anderen Agenturen zusätzlich auch mit allen Dokumenten (ggf. ins Deutsche übersetzt) oder sogar die Eintragung ins Handelsregister.
Ein Anhaltspunkt ist das Alter einer Gründungsagentur, bzw. die Anzahl der bereits gegründeten Limiteds. Wenn es eine Gründungsgesellschaft schon einige Zeit gibt, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, ein schwarzes Schaf zu erwischen.
Ein weiteres Indiz ist die Kompetenz bzw. der Servicegedanke eines Unternehmens. Ruft doch einfach mal bei einigen Anbietern an und stellt ein paar Fragen. Gute Agenturen beraten auch schon im Vorfeld.
Einige Gründungsagenturen werden auch von Rechtsanwälten oder Steuerberatern geführt. Hier könnt ihr auch Rechtsberatung bzw. Steuerberatung in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, diese Anhaltspunkte helfen euch bei der Auswahl einer Limited-Gründungsagentur.
Zu den Kosten: Die Gründungskosten variieren sehr stark, da solltet ihr euch einen Überblick verschaffen (wie oben beschrieben). Die Kosten für die Betreuung einer Limited sind mit 200 - 300 EUR pro / Jahr gut geschätzt, damit sollte man auskommen. Eine gute Gründungsagentur listet euch auch alle Folgekosten auf, so dass es dort keine bösen Überraschungen gibt.
Die Versteuerung richtet sich nach der Tätigkeit. Wenn ihr in Deutschland wirtschaftet, müsst ihr auch in D versteuern.
In England müsst ihr trotzdem noch einige Dokumente vorlegen (bei der Gründung aber auch jährlich im Zuge der Verwaltung). Hier berät euch eine seriöse Gründungsagentur ausführlich.
Viele Grüße
Jerome |
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Germantax
Anmeldedatum: 13.06.2008 Beiträge: 9
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Verfasst am: 09.07.2008, 15:41 Titel: |
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Hallo Tom,
von der USt kann man sich grundsätzlich nicht befreien [b]lassen[/b]. Es gibt Tätigkeiten, die von der USt per Gesetz befreit sind. Einen Befreiungstatbestand können wir aber bei "Werbung" nicht erkennen.
Entweder ist man Unternehmer oder nicht. Natürlich gibt es die Möglichkeit, als Kleinunternehmer auf den Ausweis der USt zu verzichten, was von gewissen Umsatzgrößen abhängig ist. Dies hat aber u.a. zur Folge, dass in dieser Zeit auch kein Vorsteuerabzug möglich ist, was nachteilig sein kann!
Sonstige Leistungen an ausl. Auftraggeber können zudem auch steuerfrei sein; dies hängt vom Ort der Leistung ab.
Die Umsatzsteuer ist in Teilen sehr kompliziert. Wenn es nicht das Schema F ist sollte man seine USt von einem [b]fachkundigen[/b] Dritten bearbeiten lassen. "Günstig" kann auch teuer werden, wenn man vor lauter "Sparsamkeit" nämlich Fehler macht, die nicht mehr revidiert werden können. Dies kann man auch in diesem wie in anderen Foren deutlich lesen.
Gruß |
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