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Strafen durch britische Behörden

 
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Johnson



Anmeldedatum: 24.07.2007
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BeitragVerfasst am: 28.07.2007, 00:20    Titel: Strafen durch britische Behörden

An my-limited:
Sie schreiben, dass es "... mindestens zwei Personen zur Gründung einer Limited bedarf, da es drei Positionen zu besetzen gibt, aber von einer Person grundsätzlich nur zwei Posten übernommen werden können. In der Regel ist dies der Shareholder und der Director. Die weiter Position ist der Secretary. Dieser ist sozusagen für den Schriftwechsel mit den britischen Behörden nötig und wird in der Regel durch uns gestellt, da wir über entsprechende Software und Möglichkeiten verfügen, die Accounts und die Returns pünktlich abzugeben und somit empfindliche Strafen vermeiden helfen ..."
Welche "Strafen" von britischen Behörden könnten auf mich zukommen, wenn ich doch aussschließlich in Deutschland agiere?
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Verfasst am:     Titel: Anzeige

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my-limited



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BeitragVerfasst am: 28.07.2007, 19:38    Titel:

Hallo Johnson,

der Gesellschaftssitz ist und bleibt in UK, vollkommen unabhängig davon wo Sie mit der Gesellschaft noch auftreten. Dies sind lediglich Niederlassungen, für den Hauptsitz der Gesellschaft gilt weiterhin britisches Recht.
Hier drohen bei verspäteten Abgaben Geldstrafen bis zu 5000 GBP und schlimmstenfalls die zwangsweise Löschung der Gesellschaft. Zu guter Letzt ist dies auch nicht, wie oft angenommen, eine Ordnungswidrigkeit sondern es fällt in das britische Strafrecht. Das wird leider oftmals nicht bedacht.

Viele Grüsse

Jens Meißner
www.my-limited.eu
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scha



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BeitragVerfasst am: 30.07.2007, 20:26    Titel:

5.000 ₤ sind ja ganz schön viel... das sind ja ungefähr 7.500 €

warum habe deutsche behören keine solchen strafen? wann du deine deutsche bilanz abgibst, interessiert ja fast niemanden... wenn man im internet liest, das manche leute ihre bilanz 2006 noch nicht abgegeben haben...

da haben die Engländer schon effektive Mittel gefunden, um die Kapitalgesellschaften entsprechend zu kontrolliernen zu können

aber an solche "Abgaben", ich denke da an Steuererklärungen, erinnern doch die Gründungsgesellschaften. Auf jeden Fall bei sogenannten "Sorglos-Pakete"!?!
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my-limited



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Beiträge: 21
Wohnort: Kassel

BeitragVerfasst am: 31.07.2007, 01:19    Titel:

Sollten Sie tun, noch besser ist es allerdings, wenn diese Abgaben dann auch tatsächlich gemacht werden, dazu benötigt man natürlich als Agentur auch ein wenig Hilfe des Kunden, selbst diese ist oftmals nicht rechtzeitig zu bekommen.
Viele Grüsse
Jens Meißner
www.my-limited.eu
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