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Für die Buchhaltung einer englischen Limited in Deutschland sollte ein Steuerberater in Anspruch genommen werden, der bereits Erfahrung in diesem Gebiet hat. In Deutschland sind kann die Buchhaltung ähnlich wie bei der GmbH geführt werden (Bilanzen, Gewinn und Verlust, BWA, usw.). Für den Jahresabschluss in England sollte der Steuerberater bereits Erfahrung mit englischen Limiteds haben.
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