|
Die S.A.R.L.:
S.A.R.L. ist eine europäische Rechtsform, die in hauptsächlich in Frankreich und Luxemburg verwendet wird. Sie entspricht in den Grundzügen einer deutschen GmbH.
Die französische Form der S.A.R.L. ist eine „Enterprise Unipersonelle a Responsabilite Limite“ (EURL), eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung, ähnlich einer Ein-Personen-GmBH in Deutschland. Bei der Gründung der Gesellschaft werden keine notariellen Beglaubigung oder ein Mindeststammkapital gefordert. Neben einer Gesellschaftssatzung ist das vereinbarte Stammkapital im Gesellschaftsnamen anzugeben. Bei Gründung werden 20% dieses Kapitals fällig, der Rest kann in einem Zeitraum von 5 Jahren eingebracht werden. Die Gesellschaft muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit beim „Zentrum für Formalitäten der Unternehmen“ (CFE) in den IHK oder Handwerkskammern angemeldet werden und wird danach ins Handelsregister eingetragen, die Satzung hinterlegt und die Gesellschaftsgründung veröffentlicht. Die Gründungskosten belaufen sich auf ca 800 Euro. Eine jährliche Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Inventar- und Lageberichte müssen ebenfalls im beim Handelsregister vorgelegt werden.
Auch die luxemburgische S.A.R.L. entspricht dem Wesen einer GmbH. Hier muss das Mindeststammkapital ungefähr 12.394 EUR in Bar- oder Sachleistungen betragen und vor Aufnahme der Geschäftstätigkeiten zu 100% auf ein notariell überwachtes Sperrkonto eingezahlt werden. Sowohl die Gründungsurkunde inklusive Satzung als auch die Anmeldung bei der staatlichen Regierungsbehörde müssen notariell beglaubigt werden. Die Urkunde wird beim Handelsregister hinterlegt und die Gründung im Amtsblatt veröffentlicht. Zur Gründung fallen Notariats-, Eintragungs- und Veröffentlichungskosten von mindestens 600 Euro an. Zusätzlich werden 0,5% des Stammkapitals als „Einlagerecht“ eingefordert. Eine jährliche Kurzbilanz und eine GuV müssen beim Handelsregister hinterlegt werden.
|