Index | FAQ | Mitgliederliste | Mein Profil | Informationsportal  

Problem mit Notar

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Limited-360.de Foren-Übersicht -> Probleme mit Limiteds          Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
peppermint



Anmeldedatum: 14.01.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 14.01.2008, 16:00    Titel: Problem mit Notar

Hallo liebes Forum, ich habe nun eine Limited gegründet und scheitere gerade an der Anmeldung beim Handelsregister. Ich habe einen Notar beauftragt, die Ltd einzutragen. Dachte ich, wäre ganz einfach. Nun will das HR aber noch irgendwelche Dokumente haben. Ihc dachte, darum müsste sich doch eigentlich mein Notar kümmern, trotz mehrfacher Anrufe tut sich da irgendwie nichts - was kann man da machen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werbung






Verfasst am:     Titel: Anzeige

Nach oben
Limited Verband



Anmeldedatum: 15.08.2007
Beiträge: 143
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 14.01.2008, 16:33    Titel:

Was wollen die denn genau haben? Und welches Gericht?
_________________
Viele Grüße
RA Klose
www.ltd-verband.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
peppermint



Anmeldedatum: 14.01.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 17.01.2008, 09:07    Titel:

HR Hamburg...

da gibt es noch eine kleine Vorgeschichte: Ich habe die Limited als Vorratsgesellschaft gekauft und sie dann umbenennen lassen.

Das HR hat aber anscheinend Probleme mit der Namensänderung:
Es macht die Eintragung abhängig
    a) vom Certificate on Change of Name (mit Unterschrift des Registerbeamten und Apostille dafür
    b) notariell beglaubigte Kopie der special resolution über die Änderung der Firma

Warum gucken die nicht einfach online in England nach... da kann die Namensänderung doch jeder sehen!?!?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Limited Verband



Anmeldedatum: 15.08.2007
Beiträge: 143
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 17.01.2008, 17:21    Titel:

können die Beides verlangen. Beim Certificate würde auch eine engl. notarielle Beglaubigung ausreichen.
Online kann das Gericht, muss aber nicht nachsehen.
_________________
Viele Grüße
RA Klose
www.ltd-verband.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Limited-360.de Foren-Übersicht -> Probleme mit Limiteds Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
 Impressum
 
Powered by www.Limited-360.de © 2007 Limited-360.de
Fragen und Anworten zu Limited Gründen, Firmengründungen, Selbstständigkeit, englische Limited. Die englische Limited wird auch in Deutschland immer beliebter. Die einfache, schnelle und kostengünstige Gründung ist ein Vorteil gegenüber der GmbH. Sehr beliebt ist auch die Kombination der Limited mit der klassischen KG, kurz: Limtied & Co KG. Obwohl bei der Limited nahezu kein Haftungskapital erforderlich ist (min. 1 engl. Pfund), ist die Ltd eine Kapitalgesellschaft und bietet eine ähnlich beschränkte Haftung wie die GmbH.