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irocks
Anmeldedatum: 17.06.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 17.06.2007, 22:27 Titel: Pfichten einer Limited |
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Welche Pflichten hat eine Limited in England, muss man da irgendwas beantragen oder ausfüllen? Oder interresiert eine deutsche Limited die Engländer nicht?
mfg
irocks |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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agent_c
Anmeldedatum: 15.06.2007 Beiträge: 2 Wohnort: Spandau
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Verfasst am: 19.06.2007, 08:57 Titel: |
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Wenn du mit deiner Limited ausschließlich in Deutschland tätig bist, also ne selbständige Niederlassung führst, musst du keine Steuern in England abführen. Jedoch musst du bei den englischen Behörden jährlich (!) Erklärungen abgeben.
1. Inland Revenue (engl. Finanzamt): Dort muss die gesellschaft Nachweisen, dass sie in Deutschland versteuert wird, dann verfällt die Pflicht zur Abgabe einer engl. Steuererklärung. 2. Comanies House: Dort muss man eine gekürzte Bilanz eingereicht werden (kann von Steuerberatern auf Grundlage der deutschen Bilanz erstellt werden) _________________ heal the world |
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SOLVENTIO
Anmeldedatum: 11.07.2007 Beiträge: 17 Wohnort: Hull, Great Britain / Zürich, Schweiz
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Verfasst am: 11.07.2007, 17:17 Titel: |
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| agent_c hat Folgendes geschrieben: | Wenn du mit deiner Limited ausschließlich in Deutschland tätig bist, also ne selbständige Niederlassung führst, musst du keine Steuern in England abführen. Jedoch musst du bei den englischen Behörden jährlich (!) Erklärungen abgeben.
1. Inland Revenue (engl. Finanzamt): Dort muss die gesellschaft Nachweisen, dass sie in Deutschland versteuert wird, dann verfällt die Pflicht zur Abgabe einer engl. Steuererklärung. 2. Comanies House: Dort muss man eine gekürzte Bilanz eingereicht werden (kann von Steuerberatern auf Grundlage der deutschen Bilanz erstellt werden) |
zusätzlich sind noch die jährlichen "Annual Retourn" Meldungen an das Companieshouse zu senden.
Diese Meldung enthält alle aktuellen Daten der Limited, der Directoren, Gesellschafter und des Secretary.
Die Amtsgebühr hierfür beträgt 30 GBP.
Auch sind alle Änderungen der Limited sofort dem Companieshouse in Cardiff mitzuteilen.
Dafür gibt es auf der Internetseite des Companieshouse kostenlos Formvordrucke.
Gruß,
Holger |
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