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Overdue Limited

 
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angi



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BeitragVerfasst am: 08.08.2007, 11:54    Titel: Overdue Limited

Bei der Online Auskunft des Englischen HR ist mir folgendes aufgefallen:
Next Return Due: 19/06/2007 OVERDUE
Was möchte mir dieses Wort sagen? Muss die Limited dann irgendetwas einreichen?
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Jerome



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Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 08.08.2007, 12:34    Titel:

OVERDUE = überfällig

und das ist nicht gut, die Abgabe der Limited Statusmeldung (Annual Return) ist überfällig. Da reagieren die englischen Behörden nicht so gelassen wie die deutschen. Sollte schnell nachgereicht werden, der Direktor(!!) muss sonst empfindliche Strafen zahlen. Außerdem kann die Limited gelöscht werden.
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cicero



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Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.08.2007, 21:34    Titel:

die Limited Statusmeldung, den sogenannten Annual Return, ist doch sehr einfach auszufüllen, ich würde das ganz fix machen. Wenn du Probleme hast, frag doch einfach deine Gründungsgesellschaft, die hilft eigentlich immer (für die ist das ja noch einfacher)
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BeitragVerfasst am: 16.08.2007, 12:59    Titel:

schnellstens den Return einreichen. Strafen gibt es nur bei verspäteter Einreichung der Accounts. Beim Return wird ohne Strafen sofort gelöscht !!
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BeitragVerfasst am: 21.09.2007, 14:05    Titel:

Klar sollte man seine Steuererklärungen immer pünktlich einreichen...egal ob in D oder UK... Aber aus meiner Erfahrung sind die Steuerbehörden in UK sehr umgänglich und die Strafen werden nach einreichung der Unterlagen zb. einer "Null Meldung" schnell storniert..
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BeitragVerfasst am: 21.09.2007, 15:02    Titel:

nein, die Strafen werden nicht herabgesetzt. Hier geht es nicht um die inland revenue, sonder das companies house
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Viele Grüße
RA Klose
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BeitragVerfasst am: 21.09.2007, 15:07    Titel:

sorry,....klar war bei der Inland Revenue....Aber auch das Companies House
ist eigentlich sehr kooperativ.... Ich weiß jetzt nicht bzgl. Strafen wg. Overdue, aber sonst klappt alles recht gut. Auch wenn man Probleme hat die nicht alltäglich sind...
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BeitragVerfasst am: 21.09.2007, 15:10    Titel:

richtig, man kann auch durchaus da mal anrufen,wenn man Fragen hat. Bei den Penalties kennen die allerding kein Pardon.
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Viele Grüße
RA Klose
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