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mr_gings
Anmeldedatum: 05.08.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 05.08.2007, 16:36 Titel: Notwendigkeit Apostille |
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| Bei diversen Gründungsgesellschaften kann man bei der Limited Gründung eine sogenannte Apostille bestellen oder beantragen. Wofür benötige die? Ist das Pflicht für die Eintragung ins deutsche Handelsregister? Ich würde gerne diese Kosten sparen!? |
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my-limited
Anmeldedatum: 24.07.2007 Beiträge: 21 Wohnort: Kassel
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Verfasst am: 10.08.2007, 15:48 Titel: |
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Hallo,
die Apostille ist schlicht eine Beglaubigung. Diese gibt es in verschiedenen Formen. "Normalerweise" wird mit der Apostille das good standing der Gesellschaft bescheinigt. Sie wird teilweise von Amtsgerichten und Banken verlangt.
Man sollte diese aber bei einer Agentur nachbestellen können und nicht unbedingt in einem Paket gleich dazu ordern müssen.
Die echte Apostille kann sowieso erst 5 Tage nach der Gründung der Gesellschaft ausgestellt werden, alles andere was Sie sofort bei einer Gründung hinzubekommen, ist schlicht eine Beglaubigung des Handelsregisterauszugs in UK.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Viele Grüße
Jens Meißner
www.my-limited.eu |
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Limited Verband
Anmeldedatum: 15.08.2007 Beiträge: 143 Wohnort: Witten/Ruhr
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Verfasst am: 22.08.2007, 19:27 Titel: |
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das ist so nicht ganz richtig.
Die Apostille ist eine sog. Überbeglaubigung nach dem Haager Übereinkommen. Das engl. Außenministerium bestätigt mit der Apostille, dass die Person, die die Beglaubigung ausgestellt hat, auch tatsächlich in der Lage ist, öffentliche Beglaubigungen zu erstellen.
Wäre dies nicht der Fall, oder kommt das Dokument aus einem Staat, der nicht dem Haager Übereinkommen angehört, müsste das entsprechende Konsulat die Echtheit der Beglaubigung bestätigen. |
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my-limited
Anmeldedatum: 24.07.2007 Beiträge: 21 Wohnort: Kassel
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Verfasst am: 23.08.2007, 01:21 Titel: |
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Das ist ein wenig am Thread vorbei,
hier geht es nicht darum wer und warum eine Apostille ausgestellt hat, bzw. das kann, sonder um die Frage ob das Sinn macht.
Ich bleibe dabei, Apostille macht Sinn aber nur dann, wenn Sie gefordert wird.
Die eigentliche, von den Amtsgerichte oder Banken geforderte Apostille im Zusammenhang mit der UK Limited ist immer noch das apostillierte Certificate of good standing. Auch wenn dies bei genauerer Betrachtung eigentlich völliger Unsinn ist, da eine neu gegründete Firma in den seltensten Fällen Probleme haben wird mit den UK Behörden, wird es in Deutschland halt gern gesehen, nach dem Motto, ist ein Stempel drauf, wird´s schon stimmen.
Ich denke hier ging es dem Verfasser lediglich darum.
Viele Grüsse
Jens Meißner
www.my-limited.eu |
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