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Für die deutsche Handelsregistereintragung einer Limited sollte die Dienstleistung eines Notars in Anspruch genommen werden. Leider stößt man immer wieder auf Notare, die sich noch nie mit der englischen Limited beschäftigt haben. Dadurch kann sich die Eintragung ins Handelsregister deutlich verzögern. Fragen Sie im Vorfeld Ihren Notar, ob er Erfahrung mit Ltd. hat. Gerne können Sie auch in unserer Liste gucken.
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