k7plus
Anmeldedatum: 05.01.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: 05.01.2009, 13:00 Titel: Ltd. UK - Betriebsstätte in D.?? |
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Hi ich habe eine Frage und hoffe auf Tipps oder Anregungen zur Lösung meines Problems.
Ich habe eine englische Ltd. in London von wo aus ich auch arbeite. Aus Gründen der "Deutschen Arbeitsweise" möchte ich einen Programmierer in Berlin anstellen.
Dieser wird hier "on-remote" arbeiten, weder Kundenkontakt noch sonst etwas haben. Er wird alles, was er produktiv erarbeitet nach London schicken. Auch gibt es nur englische Kunden, keine deutschen.
Ist das nun eine Betriebsstätte oder nicht? Der Programmierer soll fest angestellt werden und ich will natürlich Sozialabgaben hier zahlen, brauche jedoch keinen HREintrag.
Hoffe auf ein paar gute Tipps.
DANK EUCH!
VG |
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