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nimmerlein
Anmeldedatum: 09.07.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 09.07.2008, 17:51 Titel: LTD ja oder nein |
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ich stehe gerade vor einem Denkprozess. ich möchte mich selbstständig im servicebereich mit noch jemaden machen. wir wohnen circa 400 km weit auseinander, nun die frag, soll ich eine limited mit 2 directoren aufmachen oder liebr nur einen gewerbeschein anmelden und notariel beglaubigen lassen, das es 2 geschäftsführer sind? aber dann ist es ne gmbh und ich muß eigenkapital einzahlen richtig? diese ist allerdings nicht vorhanden, daher der gedanke an eine LTD . und weiß jemadn, ob man die Kosten sofort aufbringen muß, oder erst nach einem monat etwa?
zudem frage ich mich, wenn ich in england eine LTD aufmache, kann ich , obwohl ich in Deutschland der Servicebtrieb leiste, ein konto in einem anderen EU land aufmachen??
Außerdem habe ich noch eine Frage zur REchtschutz. DAs die Krankenversicherung nicht im LTD inbegriffen ist, weiß ich ja, aber kann man da auch eine REchtschutz mit abschließen?
vielen Dank auf die antworten bei meinen wirren Kopfdenken ) |
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limited2008
Anmeldedatum: 10.07.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 10.07.2008, 12:55 Titel: Re: LTD ja oder nein |
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| nimmerlein hat Folgendes geschrieben: | ich stehe gerade vor einem Denkprozess. ich möchte mich selbstständig im servicebereich mit noch jemaden machen. wir wohnen circa 400 km weit auseinander, nun die frag, soll ich eine limited mit 2 directoren aufmachen oder liebr nur einen gewerbeschein anmelden und notariel beglaubigen lassen, das es 2 geschäftsführer sind? aber dann ist es ne gmbh und ich muß eigenkapital einzahlen richtig?
diese ist allerdings nicht vorhanden, daher der gedanke an eine LTD . und weiß jemadn, ob man die Kosten sofort aufbringen muß, oder erst nach einem monat etwa?
zudem frage ich mich, wenn ich in england eine LTD aufmache, kann ich , obwohl ich in Deutschland der Servicebtrieb leiste, ein konto in einem anderen EU land aufmachen??
Außerdem habe ich noch eine Frage zur REchtschutz. DAs die Krankenversicherung nicht im LTD inbegriffen ist, weiß ich ja, aber kann man da auch eine REchtschutz mit abschließen?
vielen Dank auf die antworten bei meinen wirren Kopfdenken ) |
ich würde zuerst mit einer GbR anfangen, solange das risiko eines totalverlustes des privatvermögens gering ist (z.B. Klagerisiko und-höhe eines unzufriedenen Kunden). wenn der laden läuft und eine bestimmte größe erreicht hat, würde ich eine engl. ltd. gründen. wenn der verwaltungssitz in deutschland ist (also keine geschäfte in england tätigst) musst du eine niederlassung beim deutschen HR eintragen lassen. steuerlich, versicherungsrechtlich, strafrechtlich u. zum großen teil auch zivilrechtlich besteht dann kein unterschied zur gmbh. die ltd. wir in dtl. besteuert, du zahlst an die deutsche sozialversicherung wenn mitarbeiter eingestellt sind etc. einzig die haftungsbegrenzung ist mind. 1 gbp. diese stammeinlage musst du nicht sofort erbringen, sondern kann auch von dir (shareholder) voresrst ausgelegt und somit als forderung gegen den gesellschafter verbucht werden. die erste bilanz muss glaube ich erst nach 18 monaten eingereicht werden. ein eigenes geschäftskonto kann überall auf der welt aufgemacht werden ist aber nicht erforderlich, aber sinnvoll, wenn du einen partner im boot hast. gewerberechtsschutz hängt von der versicherung ab ob sie das macht - es gibt ja genug auswahl u.U. auch eine englische verischerungsgesellschaft. --hoffe ich konnte dir ein bischen weiterhelfen. ich würde mir auch ein buch über die limited anschaffen (30 euro) falls du planst eine zu gründen. |
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nimmerlein
Anmeldedatum: 09.07.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 11.07.2008, 07:35 Titel: |
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guten morgen, danke für die Antwort.
Also nach einigem lesen und stöbern im Internet habe ich nun gelesen, das es bei einer GBR um eine ARt Kleingewerbe handelt, das bedeutet doch, das ich über einem gewissen einkommen nichtkommen darf ja? Wie hoch wäre das denn dann?
Müßte ich dann nicht eine OHG aufmachen?? , denn ich erhoffe mir schon einen Umsatz von 600 € ij erstenMonat
und zudem, kann ich alleine dann privat einen Kredit aufnehmen, zwecks Hauskauf, oder sonstiges, Auto etc^^ ohne das mein Partner dafür mit bürgen müßte??
, kann man da auch egal ob OHG oder GBR, eine gemeinsame rechtschutz, sowie KV machen??
Vielen lieben Dank |
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Limited Verband
Anmeldedatum: 15.08.2007 Beiträge: 143 Wohnort: Witten/Ruhr
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Verfasst am: 12.07.2008, 11:47 Titel: |
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GbR??? Warum denn nicht sofort die Haftungsbeschränkung durch die Kapitalgesellschaft. Die paar Euro dürften nun wirklich nicht der Grund sein.
Zudem bringt die spätere Überführung in eine Ltd. unnötige Kosten und Aufwand. Ebenso u.U. steuerliche Nachteile bei der Übertragung des Betriebsvermögens. Alle Verträge müssten neu geschlossen werden und und und .... _________________ Viele Grüße
RA Klose
www.ltd-verband.de |
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nimmerlein
Anmeldedatum: 09.07.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 13.07.2008, 08:24 Titel: |
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nun bringts mich alle durcheinanader:-) Also nach längerem Forschen fällt die OHG schon einmal aus, wegen dem Eigenkaital. Eine GBR ist doch da im Prinzip die einzige Möglichkeit odeR? Weil eine GmbH ist einfach mit 5000 € nicht machbar?? oder sind das Gelder die man auch später bezahlen kann?? Denn wenn möcglichst, sollte dsa gesamte ohne großen Kredit laufen und sich nach und anch von selber tragen .
und wenn ich wirklich ein Stratkapital aufnahmen muß, dann habe ich so oft gelesen, das eine LTD kaum von einer Bank akzeptiert wird, ist das korrekt?
auch später, sagen wir in einem halben jahr, so soll es denn gut laufen^^ und wir eventuell eine Immobillie mit reinnehmen wollen, welche Form wäre da die beste ? DA diese ja finanziert werden müßte. auch wenn sich das nun etwas widerspricht, aber wir wollen erst einen Anlauf machen, bis dies gut läuft und dann erweitern, wo man dann auch über einen kredit sprechen kann.
vielen dank |
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