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Gründung einer Limited:
Um eine Limited von Deutschland aus zu gründen, sollte man die Dienstleistungen einer Gründungsagentur in Anspruch nehmen. Durch eine erfahrende Gründungsgesellschaft wird die Limited Gründung für Sie schnell und professionell durchgeführt. Sie bekommen automatisch Unterlagen zugeschickt und müssen nur noch ein paar Angaben zu Ihrer Person machen und mehrere Unterschriften leisten.
Innerhalb weniger Tagen bekommen Sie, sofern vereinbart, den englischen Gesellschaftsvertrag, meist mit beglaubigter deutscher Übersetzung und die beglaubigte Registrierbescheinigung. Nach Erhalt der Unterlagen geht es an die Eröffnung eines Bankkontos für die Limited, meist können Sie bei der Gründungsgesellschaft dieses gleich mitbeantragen. Danach sollten Sie sich umgehend beim Finanzamt und beim Gewerbeamt anmelden. Mit Hilfe eines Notars sollten Sie Ihre Gesellschaft beim deutschen Handelsregister in Ihrer Nähe anmelden.
Die englische Limited wird vor deutschen Behörden weitgehend wie eine GmbH behandelt und hat die gleichen Pflichten. Zusätzlich zur Bilanzeinreichung in Deutschland muss für eine Limited auch in England ein Jahrsabschluss gemacht werden. Beim englischen Finanzamt (Inland Reveneu) reicht es aus, wenn die Gesellschaft ausschließlich in Deutschland tätig war und ist, einen Nachweis der steuerlichen Erfassung in Deutschland vorzulegen. Beim Companies House in England muss man jedoch eine Kurzbilanz einreichen, diese kann auf der Grundlage der deutschen Bilanz angefertigt werden.
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