Informationen zur englischen Limited und Firmengründungen
Es stehen viele Rechtsformen zur Auswahl: Limited, GmbH, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft, GbR

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Die englische Limited

In den Medien wird fast nur noch von der englischen Limited gesprochen, ist die GmbH ausgestorben oder ist die Limited einfach nur eine Modeerscheinung? Welche Vorteile haben beide Rechtsformen gegenüber dem anderen? Die Statistik spricht klare Worte: Jede vierte GmbH-Gründung ist eine Limited! Ist die englische Rechtsform wirklich seriös, oder ist es der Freibrief für illegale Machenschaften?

Die englische Limited:

Die Limited erfreut sich in Deutschland seit einigen Jahren einer steigenden Beliebtheit. Die Vorraussetzung dafür wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2003 geschaffen: Es entschied, dass eine europäische Gesellschaft in jedem Mitgliedsland der EU ihre vertraglichen Rechte geltend machen dürfe. Ausländischen Gesellschaften wie der Limited, der S.A.R.L. und ähnlichen wurde somit der Grundstein für die Verbreitung in der ganzen europäischen Union gelegt.

Die englische Limited ist eine Kapitalgesellschaft und von Ihrem Strukturen her vergleichbar mit der deutschen GmbH. Gesellschafter haften nicht mit Ihrem Privatvermögen sondern nur mit ihrer Stammeinlage, diese ist bei der Limited mit 1 £ (ungefähr 1,50 EUR) sehr gering.

Die bekanntesten Arten englischer Aktiengesellschaften sind die “private limited company by shares” (Ltd.) und die “public limited company” (PLC.). Erstere ist die bekannte Limited und wird auch gerne im europäischen Ausland eingesetzt.

Gründung einer Limited:

Um eine Limited von Deutschland aus zu gründen, sollte man die Dienstleistungen einer Gründungsagentur in Anspruch nehmen. Durch eine erfahrende Gründungsgesellschaft wird die Limited Gründung für Sie schnell und professionell durchgeführt. Sie bekommen automatisch Unterlagen zugeschickt und müssen nur noch ein paar Angaben zu Ihrer Person machen und mehrere Unterschriften leisten.

Innerhalb weniger Tagen bekommen Sie, sofern vereinbart, den englischen Gesellschaftsvertrag, meist mit beglaubigter deutscher Übersetzung und die beglaubigte Registrierbescheinigung. Nach Erhalt der Unterlagen geht es an die Eröffnung eines Bankkontos für die Limited, meist können Sie bei der Gründungsgesellschaft dieses gleich mitbeantragen. Danach sollten Sie sich umgehend beim Finanzamt und beim Gewerbeamt anmelden. Mit Hilfe eines Notars sollten Sie Ihre Gesellschaft beim deutschen Handelsregister in Ihrer Nähe anmelden.

Die englische Limited wird vor deutschen Behörden weitgehend wie eine GmbH behandelt und hat die gleichen Pflichten. Zusätzlich zur Bilanzeinreichung in Deutschland muss für eine Limited auch in England ein Jahrsabschluss gemacht werden. Beim englischen Finanzamt (Inland Reveneu) reicht es aus, wenn die Gesellschaft ausschließlich in Deutschland tätig war und ist, einen Nachweis der steuerlichen Erfassung in Deutschland vorzulegen. Beim Companies House in England muss man jedoch eine Kurzbilanz einreichen, diese kann auf der Grundlage der deutschen Bilanz angefertigt werden.

 

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Kosten Limited Gründung:

Im Internet findet man Angebote über die Gründung einer Limited ab 54 EUR bis 900 EUR. Wie kommt so ein Preisunterschied zu Stande? Meisten unterscheiden sich diese Angebote im Leistungsumfang. Welche Dokumente werden ausgestellt (Apostille, beglaubigte deutsche Übersetzung des Gesellschaftervertrages, Registrierbeschei- nigung, etc.). Passen Sie gut auf, dass Sie alle, für die Eintragung ins deutsche Handelsregister benötigten Dokumente, bei Gründung bekommen. Ein vermeintliches Schnäppchen kann sonst später mit weiteren Kosten verbunden sein. Ein weiter Grund für die erheblichen Preisunterschiede ist oft die Seriosität der Gründungs-gesellschaften. Viele der Billiganbieter verschwinden sehr schnell wieder vom Markt. Achten Sie darauf, dass Sie eine seriöse Agentur auswählen, rufen Sie ruhig an, um zu testen, wie die Unterstützung bei eventuell auftretenden Fragen ist.

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Wichtige Dokumente:

Diese Dokumente benötigen Sie in der Regel für eine Eintragung ins deutsche Handelsregister.

- englischer Gesellschaftervertrag
- begl. deutsche Übersetzung
- begl. Registrierbescheinigung
- Gründungsurkunde

Weitere Informationen:
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Seriosität einer Limited:

In Deutschland erfreut sich die englische Limited zunehmender Beliebtheit. Die Gründung kostet nur wenige hundert Euro, verleitet das nicht viele zum Missbrauch dieser Gesellschaft? Ja und nein: Der Direktor einer Limited muss bei groben Verschulden oder einer Insolvenzverschleppung mit seinem Privatvermögen haften (eine sogenannte Durchgriffshaftung). Das Prinzip ist nahezu identisch mit einer GmbH, auch dort haftet der Gesellschafter persönlich, wenn er grob fahrlässig handelt oder die Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens nicht rechtzeitig anzeigt. Die englischen Behörden sind sehr streng mit der Verwaltung von Limiteds. Wird der Jahresabschluss zu spät eingereicht, werden empfindliche Strafen verhängt (wenige Tage zu spät 100 £ (ca. 150 EUR). Natürlich gibt es schwarze Schafe, sowohl bei GmbHs als auch bei Limiteds. Bei einer GmbH ist zum Beispiel nicht sichergestellt, dass das Haftungskapital noch vorhanden ist.

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