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Limited in Österreich:
Für die Gründung einer GmbH in Österreich (GesmbH) ist mindestens ein Stammkapital von 35.000 EUR erforderlich, von denen mindestens die Hälfte, also 17.500 EUR, bei Gründung eingezahlt werden müssen.
Vor einigen Jahren wurde die Limited in Österreich (wie auch in Deutschland) nicht als Kapitalgesellschaft sondern nur als Personen- gesellschaft angesehen. Oft wurde die Eintragung ins Firmenbuch (Österr. Handelsregister) verweigert. Durch mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshof müssen Mitglieder der Europäischen Union die Gesellschaftsformen anderer Mitglieder anerkennen (dies betrifft nicht die private Wirtschaft). Damit sind die Grundlagen für eine Limited und einer selbstständigen Niederlassung in Österreich geschaffen.
Die Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Pflichten sind nahezu identisch mit denen in Deutschland. Lassen Sie sich von einem Anwalt oder einem Steuerberater beraten, um auch die letzten Bedenken ausräumen zu lassen.
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