| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
selam
Anmeldedatum: 23.11.2007 Beiträge: 1
|
Verfasst am: 23.11.2007, 11:42 Titel: Limited und Insolvenz |
|
|
Hallo,
ich versuche jemanden zu helfen, kenne mich jedoch mit Ltd. überhaupt nicht aus.
Folgender Stand:
- es existiert eine Limited mit einem treuhänderischen Director (eine andere Ltd.) und
und einem treuhänderischem Secretary (auch eine andere Ltd.).
- die Ltd. ist in Deutschland als Niederlassung im HR eingetragen
- mein Freund muss eine private Insolvenz beantragen
- die Ltd. selber ist ebenfalls überschuldet und muss ebenfalls Insolvenz beantragen
- auch existieren Steuerschulden auf diese Ltd.
- mein Freund hat schon wieder eine neue Ltd., diesmal auf eigenen Namen eingetragen
Über solche Aktionen mache ich mir große Sorgen, den nach meinem Empfinden kann es
nicht sein, dass man einfach eine neue Ltd. gründet und es geht dann weiter.
Soweit mir bekannt ist, muss der Director alles dafür tun, um Schaden von den Gläubigern
abzuwenden. Wenn die Ltd. in Deutschland eingteragen ist, gilt deutsches Recht, d.h.
es bleiben 3 Wochen Zeit um eine evtl. Insolvenz zu beantragen.
Wie stellt sich das aber mit dem Sachverhalt des treuhändersichen Directors dar. Eine
Ltd. kann ja nicht einfach gelöscht werden, wenn diese Schulden hat. Haftet dann der
treuhändische eingesetzt Director?
Wenn man eine private Insolvenz beantragt hat, kann man dann noch eine Ltd. gründen?
Was ist mit dieser neu gegründeten Ltd.? Kann man mehrere Ltd's gründen und kann man
eine Ltd. gründen, obwohl man mit einer anderen Ltd. in einer Insolvenz ist?
Danke für Ihre Hilfe |
|
| Nach oben |
|
 |
Werbung
|
Verfasst am: Titel: Anzeige |
|
|
|
|
|
| Nach oben |
|
 |
Jerome
Anmeldedatum: 08.05.2007 Beiträge: 47
|
Verfasst am: 23.11.2007, 14:35 Titel: |
|
|
Die einzig richtige Antwort: Frag einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater.
In einem Punkt gebe ich dir aber 100 % Recht: | Zitat: | Über solche Aktionen mache ich mir große Sorgen, den nach meinem Empfinden kann es
nicht sein, dass man einfach eine neue Ltd. gründet und es geht dann weiter. |
Tut mir leid für die knappe Antwort... anders kann ich dir leider nicht helfen! |
|
| Nach oben |
|
 |
Limited Verband
Anmeldedatum: 15.08.2007 Beiträge: 143 Wohnort: Witten/Ruhr
|
Verfasst am: 23.11.2007, 20:16 Titel: |
|
|
aus Zeitgründen auch eine kurze Antwort:
Die Sorgen bestehen absolut zu Recht!
Der Treuhanddirector haftet ebenso persönlich, wenn ein Fall des wrongfull trading vorliegt, wie der Dahinterstehende (shadow diector).
Eine insolvente Person darf nach englischem Recht nicht director einer Ltd. sein. Dies verbietet der CDDA 1985. Auch das kann eine persönliche Haftung begründen. _________________ Viele Grüße
RA Klose
www.ltd-verband.de |
|
| Nach oben |
|
 |
Limited Verband
Anmeldedatum: 15.08.2007 Beiträge: 143 Wohnort: Witten/Ruhr
|
Verfasst am: 23.11.2007, 20:18 Titel: |
|
|
eben noch schnell:
ob die 3-Wochen Frist für die Ltd. gilt ist heftig umstritten. Dabei kommt es darauf an, ob man die entspr. Vorschrift des GmbHG als gesellschaftsrechtlich oder insolvenzrechtlich einordnet. _________________ Viele Grüße
RA Klose
www.ltd-verband.de |
|
| Nach oben |
|
 |
|