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irocks
Anmeldedatum: 17.06.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 17.06.2007, 22:30 Titel: Limited Steuersatz |
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eine Frage habe ich noch
Ist der Steuersatz einer Limited wirklich geringer als bei einer GmbH? Um wie viel unterscheiden sich die Steuersätze?
mfg
irocks |
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agent_c
Anmeldedatum: 15.06.2007 Beiträge: 2 Wohnort: Spandau
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Verfasst am: 19.06.2007, 09:10 Titel: |
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Der Steuersatz richtet sich in diesem Fall nicht nach der Rechtsform, sondern nach dem Land in dem die Gesellschaft tätig ist.
Wenn du in Deutschland eine selbständige Niederlassung für deine Limited hast, und du nur in Deutschland tätig bist, musst du ganz normal deutsche Steuern bezahlen (wie bei der GmbH).
In England musst (und kannst) du nur Steuern bezahlen, wenn du da wirklich etwas machst.
Deswegen kommen die meisten deutschen Limiteds nicht in den Genuss der tatsächlich geringeren Steuern in England. _________________ heal the world |
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Limited_2U
Anmeldedatum: 29.06.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 29.06.2007, 17:00 Titel: Fünf Jahre Steuerfreiheit für Limited Existenzgründer |
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was hat es mit dem allgemein bekannten - Fünf Jahre Steuerfreiheit für die Existenzgründer-Limited – auf sich?
Gibt es da verbindliche Gesetze? |
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Medieninfo
Anmeldedatum: 11.05.2007 Beiträge: 19 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 06.07.2007, 01:56 Titel: Re: Fünf Jahre Steuerfreiheit für Limited Existenzgründer |
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| Limited_2U hat Folgendes geschrieben: | was hat es mit dem allgemein bekannten - Fünf Jahre Steuerfreiheit für die Existenzgründer-Limited – auf sich?
Gibt es da verbindliche Gesetze? |
Unternehmer interessieren sich oft aus vorteilhaft steuerlichen Gründen für die Rechtsform Limited. Aber: solange die geschäftliche Willensbildung vorwiegend in Deutschland erfolgt, ist es schlicht als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar.
Im deutschen Steuerrecht ist ein regelrechtes Steuergeschenk eingebaut, die Ansparrücklage für Existenzgründer gemäß § 7g Abs. 7 EstG. Demnach können Existenzgründer im Gründungsjahr der Limited und den darauf folgenden 5 Jahren die erzielten Gewinne zur Bildung einer Rücklage verwenden, die erst nach 5 Jahren gewinnerhöhend aufgelöst wird. Die Summe aller Rücklagen darf EUR 307.000 nicht überschreiten. Das wird möglich, wenn diese Summe so geschickt anlegt wird, dass es sich vermehrt und nach 5 Jahren die anfallende Steuerlast aus den Zinsen begleichen kann.
Der Gesetzgeber hat allerdings folgende Voraussetzungen dafür festgelegt:
- Jeder Gesellschafter der Limited ist gleichzeitig Existenzgründer.
- Existenzgründer ist, wer in den vergangenen 5 Jahren keine Beteiligung von mehr als 10 % an einer Kapitalgesellschaft gehalten und keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft uns aus Gewerbebetrieb sowie aus selbständiger Arbeit erzielt hat
Wenn die Limited beide Bedingungen erfüllt, könnten die Voraussetzungen gegeben sein. _________________ ****************************
Medienvertretung Hamburg
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