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Limited oder Limited & CO KG? Oder doch GmbH?

 
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loko



Anmeldedatum: 03.12.2007
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BeitragVerfasst am: 03.12.2007, 20:51    Titel: Limited oder Limited & CO KG? Oder doch GmbH?

Hallo, wir sind 3 Personen (GbR) und haben 2 vermietete Mehrfamilienhäuser. Nun soll ein weiteres Objekt gekauft werden und nach Renovierung und Umwandlung in Eigentumswohnungen wieder verkauft werden. Laut Steuerberater sollen wir eine Kapitalgesellschaft gründen weil wir sonst die Spekulationsfrist der anderen Objekte verlieren (gewerblicher Handel).Die Frage ist nur Welche. Die Limited und CO KG soll etwas teuer sein, aber ist Sie auch für uns besser. Angenommen wir machen im Jahr 2008 100.000.€ Gewinn. Mit welcher Rechtsform stehen wir uns besser? Meinem Steuerberater ist die CO KG zu kompliziert, aber vielleicht ist er auch der falsche Steuerberater. Ich hoffe das ich hier eine kompetente Anwort erhalte wonach ich meine Entscheidung treffen kann. Wichtig wäre auch das bei Berechnungen die Unternehmenssteuerreform 2008 berücksichtigt wird. Gruß L.K.
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Limited Verband



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BeitragVerfasst am: 04.12.2007, 10:28    Titel:

Das kann man seriös nicht so pauschal beantworten. Die co KG ist keine Kapital-, sondern eine Personenhandelsgesellschaft.
_________________
Viele Grüße
RA Klose
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Jerome



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BeitragVerfasst am: 04.12.2007, 13:13    Titel:

Das ist wirklich eine ziemlich heftige Frage...

zum Thema Limited vs. Limited & Co KG gibt es einen guten Vergleich. Siehe unter http://www.limited24.de/faq.pdf - Dort Seite 16 -> Frage D5. Ich hoffe, dass hilt.
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loko



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Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.12.2007, 16:33    Titel:

Was müsste man denn tun um eine seriöse Antwort zu bekommen? Ich habe gelesen das es auch viel davon abhängt was man in Zukunft plant. Investitionen oder Auszahlung der Gewinne. Aber irgendwo muss man ja den Hebel ansetzten. Wir sind drei Handwerken die im Jahr je ca. 35.000 - 40.000 € Brutto verdienen.

Gruß L.K.
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Limited Verband



Anmeldedatum: 15.08.2007
Beiträge: 135
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BeitragVerfasst am: 04.12.2007, 16:40    Titel:

Wenden Sie sich an einen StB, der vor der Materie nicht zurückschreckt. Danach die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten anwaltlich prüfen lassen.
_________________
Viele Grüße
RA Klose
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