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Limited ins deutsche Handelsregister eintragen

 
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donani



Anmeldedatum: 19.05.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.05.2007, 09:55    Titel: Limited ins deutsche Handelsregister eintragen

hallo, ich habe gelesen, dass wenn man mit der englischen Limited in Deutschland arbeiten will, auch ins deutsche Handelsregister eingetragen werden muss. Frage: ist das wirklich Pflicht?
und:
Was versteht mann unter dem Begriff "deutsche Limited" und wenn es die gibt: wie erkennt man eine reine deutsche Limited?
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Jerome



Anmeldedatum: 08.05.2007
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 21.05.2007, 15:04    Titel:

Die Eintragung der Limited ins Handelsregister ist nicht immer Pflicht, es kommt ganz darauf an, wie die Limited benutzt wird bzw. agiert.

Bei einer selbstständigen Niederlassung muss die Gesellschaft im örtlichen Handelsregister angemeldet werden (durch einen Notar).Handelt es sich um eine unselbstständige Niederlassung, muss die Eintragung nicht vorgenommen werden.

Nun kommt die große Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer selbstständigen und einer unselbstständigen Niederlassung?
Selbstständig ist die Niederlassung der Limited eigentlich immer, wenn du in Deutschland für die Tätigkeit einen Gewerbschein brauchst. Hält die Limited nur Domains oder andere Werte, ist sie meist als unselbstständige Limited einzustufen.

Was meinst du mit einer rein-deutschen Limited? Meinst du, dass die Limited nur gegründet wurde, um in Deutschland Geschäfte tätigen zu können (und keine in England). Ich würde immer gucken ob eine Limited eine englische Telefonnummer angegeben hat, wenn nicht, wird es wohl in den meisten Fällen eine rein deutsche Limited sein.
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