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boning
Anmeldedatum: 05.07.2007 Beiträge: 1 Wohnort: Kassel
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Verfasst am: 05.07.2007, 18:29 Titel: Limited in Italien |
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| Kann man eine Limited auch in Italien gründen und führen? |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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Jerome
Anmeldedatum: 08.05.2007 Beiträge: 47
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Verfasst am: 06.07.2007, 11:45 Titel: |
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Warum sollte man das nicht können? Italien ist genau wie Deutschland in der EU, das bedeutet, dass du auch dort eine Niederlassung deiner Limited eröffnen kannst. Gründen ist hierbei glaube ich das falsche Wort  |
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SOLVENTIO
Anmeldedatum: 11.07.2007 Beiträge: 17 Wohnort: Hull, Great Britain / Zürich, Schweiz
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Verfasst am: 11.07.2007, 17:04 Titel: |
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Die Gründung ist nur möglich im "Limited-Land" England, mit den dort geltenden Vorschriften. (Registered Office, Secretary, Director etc.).
Nach Gründung in England gilt die Niederlassungsfreiheit in Europa.
Somit kann eine Niederlassung der Limited in Italien gegründet werden.
Zum Betrieb dieser Niederlassung kommen dann wieder die italienischen Wirtschafts- und Handelsgesetze zum Zuge.
Somit ist es unbedingt erforderlich, vor der Anmeldung einer Niederlassung in Italien einen spezialisierten Wirtschaftsanwalt oder Steuerberater aufzusuchen.
Gruß,
Holger |
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