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Limited für einzelne Webprojekte

 
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mcJugde



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BeitragVerfasst am: 12.10.2007, 15:47    Titel: Limited für einzelne Webprojekte

Hallo Leute, ich betreibe (gewerblich) mehrere Webprojekte. Mit Werbung (zum Beispiel durch AdWords bzw. AdSense und auch individuelle Werbepartner) verdiene ich so Geld. Nun gehen ja in letzter Zeit vermehrt Abmahnungen durch die Internetlandschaft. Um eins gleich klarzustellen: Ich möchte keinen Freibrief für rechtsfreie Tätigkeiten!!! Mir ist lediglich bewusst, dass man alle Gefahren, die bei Urheber- und Wettbewerbsrecht lauern, nicht überblicken kann. Sollte es mich nun doch, trotz meiner Aufmerksamkeit, erwischen (Abmahung, oder noch schlimmer Schadensersatzforderungen), möchte ich nicht, dass meine gesamte Existenz zerstört ist.

Lange Rede... kurze Frage: Lohnt es sich, für jedes Webprojekt eine einzelne Limited zu gründen? Wird eine Webseite mit einer Monsterabmahnung überzogen, wäre im schlimmsten Fall nur die eine Limited weg und die eine Webseite...

Kennt sich irgendjemand mit dem Thema aus? Hat eventuell sogar jemand selbst diese Methode benutzt...

Müssten die verschiedenen Limited jeweils eine Niederlassung in deutschland haben, oder reicht die rein englische Limited? Kann man auch bei .DE Domains eine ausländische Gesellschaft ins Impressum eintragen (ohne deut. Niederlassung)?

Würde mich über eure Antworten sehr freuen...
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Limited Verband



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BeitragVerfasst am: 12.10.2007, 17:41    Titel:

Nein, dafür eignet sich eine Ltd. nicht. Im Wettbewerbsrecht haftet der Veranlassende als Störer persönlich mit. Dies wäre dann bei der Ltd. der director.
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Viele Grüße
RA Klose
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mcJugde



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BeitragVerfasst am: 13.10.2007, 09:08    Titel:

Vielen Dank für die erste Antwort...das ist ja schon mal ein Anhaltspunkt. Aber zwei Fragen habe ich noch:
1. Kann man auch eine englische Limited in ein Impressum einer .DE Website schreiben? Das würde doch die Abmahnschwelle etwas erhöhen.
2. Für andere Abmahnungen oder andere Rechtstricks würde der Schutz doch helfen, oder?
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Limited Verband



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BeitragVerfasst am: 13.10.2007, 09:13    Titel:

ja natürlich gehört die Limited in das Impressum, wenn sie die Webseite betreibt.
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Viele Grüße
RA Klose
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mcJugde



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BeitragVerfasst am: 13.10.2007, 12:08    Titel:

Ja das ist logisch. Aber was ich nicht weiß: Kann man eine englische Limited (also ohne deutsche Niederlassung) in's Impressum einer .DE Domain. Im Impressum würde dann ja keine deutsche Adresse stehen!?
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Limited Verband



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BeitragVerfasst am: 13.10.2007, 12:40    Titel:

nein, da die ZN faktisch gebildet wird, indem die Geschäftstätigkeit in D aufegnommen wurde.
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Viele Grüße
RA Klose
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BeitragVerfasst am: 16.10.2007, 09:09    Titel:

Hallo Leute, in einem Punkt kann ich den Limited Verband zustimmen: Die Unterlassungserklärung in einem solchen Fall, muss sowohl von der Gesellschaft unterschrieben werden als auch von Direktor (persönlich). Die Rechnung vom abmahnenden Anwalt ist aber auf die Gesellschaft adressiert. Was passiert, wenn die nicht zahlen könnte? Muss dann der Direktor zahlen?
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Limited Verband



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BeitragVerfasst am: 16.10.2007, 09:31    Titel:

dann wird der dir. auf die Kosten in Anspruch genommen
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Viele Grüße
RA Klose
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itdesaster



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BeitragVerfasst am: 16.10.2007, 10:47    Titel:

Vielen Dank, das dachte ich mir ja schon! Gut darüber endlich Gewissheit zu haben.
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