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FE9XPX
Anmeldedatum: 10.07.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 10.07.2008, 20:08 Titel: Limited als Nebengewerbe |
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Hallo Zusammen,
ich betreibe nebenberuflich ein Gewerbe.
Bei meiner Steuererklärung wird der Gewinn aus dem Nebengewerbe mitgerechnet.
Was ist, wenn ich aus dem Nebengewerbe eine Limited mache und als Direktor meinen Bruder einsetze?
mfg
Mike |
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Germantax
Anmeldedatum: 13.06.2008 Beiträge: 9
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Verfasst am: 16.09.2008, 15:04 Titel: |
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Also, die Ltd. ist eine juristische Person des privaten Rechts - Sie ist Steuersubjekt und muß in Dtl. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bezahlen.
Im vorliegenden Fall würden die Einkünfte nicht bei Ihnen sondern bei der Ltd. erfaßt werden.
Dabei ist es egal, ob der Bruder oder Sie als Direktor eingesetzt werden. Der Direktor würde ggfs. Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit beziehen, wenn er für seine Tätigkeit Gelder aus der Ltd. beziehen wurde.
Gruß |
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