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SuperIngo
Anmeldedatum: 24.05.2007 Beiträge: 3 Wohnort: Stapelfeld
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Verfasst am: 27.05.2007, 15:12 Titel: Limited als Alternative zur GmbH |
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| ich bin noch nicht hundertprozentig von der Limited als Alternative zur GmbH überzeugt. Welche Vorteile und welche Nachteile hat die Limited gegenüber der GmbH? |
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NFL-quarterback
Anmeldedatum: 23.05.2007 Beiträge: 13
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Verfasst am: 28.05.2007, 13:24 Titel: Re: Limited als Alternative zur GmbH |
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| SuperIngo hat Folgendes geschrieben: | | ich bin noch nicht hundertprozentig von der Limited als Alternative zur GmbH überzeugt. Welche Vorteile und welche Nachteile hat die Limited gegenüber der GmbH? |
Das hängt natürlich vom Einzelfall ab, aber im allgemeinen kann ich schon mal folgende Vorteile aufzählen:
Bei einer GmbH haften die Gesellschafter mindestens mit 25.000 Euro, dies ist zugleich die Mindesteinlage bei einer GmbH. Bei einer Limited ist die Mindesteinlage deutlich geringer. Eine Limited kann bereits schon ab einem englischen Pfund gegründet werden, was die Finanzierung der Unternehmensgründung im Vergleich zur Gründung einer GmbH sehr vereinfacht. Die Gründung einer Limited kann in den meisten Fällen innerhalb von wenigen Tagen erfolgen. Bei Express-Service wird die Limited Gesellschaft bereits innerhalb von 24 Stunden gegründet und ist dann sofort voll geschäftsfähig. Die Kosten für die Gründung einer Limited sind auch durchaus überschaubar und auch für Existenzgründer erschwinglich. Von Vorteil ist auch, dass man nicht extra nach England reisen muss. Ebenfalls spart man sich viele Notar- und Gerichtskosten.
Nachteile sind mir nicht bekannt. Lies doch mal unter:
"Probleme mit Limiteds" |
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Jerome
Anmeldedatum: 08.05.2007 Beiträge: 47
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Verfasst am: 28.05.2007, 15:50 Titel: |
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Eigentlich hat quarterback alle Vorteile aufgezählt.
Vlt kann man noch hinzufügen, dass die Limited international bekannter und angesehender ist als die GmbH (ist vlt. aber auch subjetiv)
Vorteile der GmbH:
- Viele Menschen, besonders ältere und konserative, sehen die GmbH als seriöser an und vertrauen nur der deutschen Rechtsform.
- Keine behördlichen Aktivitäten in England notwendig (auch wenn der Aufwand sehr gering ist, es gibt bei der Limited einen).
- Keine Missverständnisse bezgl. Anwendung des Rechts (deutsches o. englisches) |
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