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Idefix
Anmeldedatum: 16.06.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 08.07.2008, 13:16 Titel: Kündigung der Geschäftsführung |
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Hallo zusammen!
Ich habe eine ganze Palette an Fragen und würde mich freuen, wenn mir jemand dabei helfen könnte!
Also, ich bin seit 3 Jahren zusammen mit drei Kollegen Gründer u. Geschäftsführer einer Limited. Nun möchte ich aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden. Frage 1: Was ist dazu zu alles zu tun? Bei welchen Stellen muss ich meinen Austritt bekannt machen?
Das Geld, das ich damals in die Firma eingebracht habe möchte ich gerne auch in der Firma belassen. Frage 2: Geht das? Was muss ich dazu machen?
Meine Anteile würde ich gerne auf einen meiner Kollegen übertragen. Frage 3: Wie mache ich das?
Die Firma bekommt mehrere Fördergelder und Forschungskredite von Banken. Zur Beantragung musste ich Bankauskunften und Schufa-Auskünfte vorlegen. Frage 4: Was wäre für den unwahrscheinlichen Fall, das die Firma nach meinem Austritt mal nicht mehr in der Lage sein sollte, die Kredite zurück zuzahlen? Hafte ich dann auch noch mit meinem Privatvermögen weil ich seinerzeit die Kredite mitbeantragt habe?
Frage 5: Wie lange dauert es, bis ich komplett abgemeldet und "aus dem Geschäft" bin?
Vorab schonmal vielen Dank für eure Beiträge!
Stefan |
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Fragender
Anmeldedatum: 28.06.2011 Beiträge: 1
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Verfasst am: 28.06.2011, 12:31 Titel: Kündigung der Geschäftsführung |
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Hallo zusammen,
ich habe eine ähnliche Frage und würde mich sehr über ein Feedback freuen.
Ich habe mit einem Kollegen zusammen eine Limited gegründet und bin mit Ihm als GF geführt. Jetzt würde ich gerne mich als GF abberufen lassen. Dies habe ich bereits schriftlich gegenüber der Gesellschaftler geäußert. Was alles muss gemacht werden damit ich da raus bin, ich bin seid über einem Jahr nicht mehr aktiv und habe Angst das ich für Sachen belangt werde die ich nicht verursache.
Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Viele Grüße |
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Limited Verband
Anmeldedatum: 15.08.2007 Beiträge: 143 Wohnort: Witten/Ruhr
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Verfasst am: 29.06.2011, 08:21 Titel: |
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Mit der Kündigung sind Sie raus. Die Ges. müssen einen neuen Gf bestellen, der die entsprechenden Mitteilungen an das Companies House und gfls. an das dt. Handelsregister macht. _________________ Viele Grüße
RA Klose
www.ltd-verband.de |
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