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der-gestalter
Anmeldedatum: 11.05.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 21.05.2007, 17:45 Titel: Keine Steuern mit einer Limited zahlen |
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Ich habe gehört, dass man mit einer Limited keine Steuern in Deutschland zahlen muss. Man muss nur einen bestimmten Prozentsatz nach Groß Britanien abführen, der ist auf jeden Fall geringer als in D.
Ist das richtig? Irgendwie würde es mich wündern, warum macht das dann nicht jeder. Steuersparen mit der Limited wäre dann ja ganz einfach!??  |
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i-robot
Anmeldedatum: 21.05.2007 Beiträge: 11
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Verfasst am: 21.05.2007, 23:59 Titel: Steuerzahler |
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| Ich versteh die Frage nicht ganz. Umsatz- und Einkommensteuer musst du doch sowieso zahlen und Erklärungen abgeben, das hat doch nichts mit der Rechtsform deiner Firma zu tun! |
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der-gestalter
Anmeldedatum: 11.05.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 22.05.2007, 13:15 Titel: |
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Aber es ist doch eine englische Rechtsform, dann muss ich auch nur den "günstigen" Steuersatz in England bezahlen, oder nicht?
Was hat Deutschland mit meiner Limited zu tun? |
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der-gestalter
Anmeldedatum: 11.05.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 22.05.2007, 13:27 Titel: |
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Ich habe mal im Internet recherchiert...
Über diese Steuersätze rede ich, die sind doch wirklich in Ordnung:
- bis 14.000 EUR: 0 % Steuersatz
- bis 28.000 EUR: 11,875 % Steuersatz
- bis 56.000 EUR: 17,81 % Steuersatz
- von 70.000 bis 420.000 EUR: 19 % Steuersatz
das geht noch weiter, ist aber nicht so wichtig, glaub ich
die Summen sind auf den tatsächlichen Gewinn bezogen. |
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i-robot
Anmeldedatum: 21.05.2007 Beiträge: 11
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Verfasst am: 22.05.2007, 13:45 Titel: Limited Umsatzsteuer Einkommensteuer |
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| der-gestalter hat Folgendes geschrieben: | Ich habe mal im Internet recherchiert...
Über diese Steuersätze rede ich, die sind doch wirklich in Ordnung:
- bis 14.000 EUR: 0 % Steuersatz
- bis 28.000 EUR: 11,875 % Steuersatz
- bis 56.000 EUR: 17,81 % Steuersatz
- von 70.000 bis 420.000 EUR: 19 % Steuersatz
das geht noch weiter, ist aber nicht so wichtig, glaub ich
die Summen sind auf den tatsächlichen Gewinn bezogen. |
Ja gut das ist richtig, es betrifft hier die Einkommensteuer. Die ist in der Tat günstiger als bei einer GmbH.
Aber die Umsätze müssen, glaub ich, nach deutschem Recht abgeführt werden. Schliesslich schreibe ich ja meine Rechnungen inkl. 19% MWSt. sprich Umsatzsteuer. |
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Jerome
Anmeldedatum: 08.05.2007 Beiträge: 47
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Verfasst am: 22.05.2007, 13:54 Titel: |
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Das Prinzip ist ganz einfach: Wenn deine Limited hauptsächlich in Deutschland agiert (und geführt wird), musst du in Deutschland deine Steuern bezahlen. Das wird im Doppelsteuerabkommen zwischen Deutschland und England geregelt.
Agiert deine Limited nahezu ausschließlich in England, musst du in England versteuern. Es reicht auch nicht, wenn du zweimal im Jahr in England im Urlaub bist und angeblich von dort die ganze Limited leitest, so etwas fliegt eigentlich immer auf.
Also:
Limited in Deutschland -> deutsche Steuern
Limited in England -> englische Steuern |
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i-robot
Anmeldedatum: 21.05.2007 Beiträge: 11
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Verfasst am: 22.05.2007, 13:57 Titel: |
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| Jerome hat Folgendes geschrieben: | Das Prinzip ist ganz einfach:
Limited in Deutschland -> deutsche Steuern
Limited in England -> englische Steuern |
Also auch die Einkommensteuer? Was denn nun?  |
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Jerome
Anmeldedatum: 08.05.2007 Beiträge: 47
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Verfasst am: 22.05.2007, 14:11 Titel: |
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Körperschaftssteuer einer Limited:
Die Frage von "der-gestalter" bezog sich anscheinend auf die Körperschaftssteuer (die Steuersätze die er angegeben hat, waren englische Körperschaftssteuersätze)
Umsatzsteuer (MwSt.) einer Limited:
Wenn du in Deutschland Leistungen oder Waren berechnest, musst du ganz normal die deutsche Umsatzsteuer abführen. Nur wenn deine Limited die Geschäfte größtenteils in England abwickelt musst du dich um die englische Umsatzsteuer kümmern.
Einkommenssteuer mit Limiteds:
Parallel zu den beiden oberen Punkten; "deutsche Limited" -> deutsche Einkommenssteuer |
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der-gestalter
Anmeldedatum: 11.05.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 22.05.2007, 14:20 Titel: |
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alles klar... da war ich ja ganz schön auf dem Holzweg - Vielen Dank!  |
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Bloegger
Anmeldedatum: 11.06.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 11.06.2007, 16:06 Titel: Unzulässige Werbung |
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| Leider ist offensichtliche Werbung auf diesem Weg nicht gestattet, gerne darf sich die Gründungsagentur per Email bei uns bewerben. (der Limited-360.de Moderator) |
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