Limited Verband
Anmeldedatum: 15.08.2007 Beiträge: 143 Wohnort: Witten/Ruhr
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Verfasst am: 03.05.2008, 13:20 Titel: Keine Eintragung der Ltd. bei der KG |
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Bei der Ltd. & Co. KG muss die Ltd. nicht als Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister eingetragen werden.
OLG Frankfurt Beschl. v. 24. April 2008 - 20 W 425/07
Heute bei mir auf dem Schreibtisch gelandet. _________________ Viele Grüße
RA Klose
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