Es gibt in den USA tatsächlich kein Handelsregister, aber es besteht ein System, das in Teilen die Funktion eines Handelsregisters erfüllt. Aus der "Division of Corporations" können u.a. Informationen über US Unternehmen elektronisch abgerufen werden. Im Gegensatz zu Deutschland, wo das Handelsregister fast einen unbedingten öffentlichen Glaube genießt, kann bei dem DOS der öffentliche Glaube jedoch nur bedingt abgeleitet werden.
Eine Norm wie §15 HGB existiert nicht. Oft muss das Vertretungsrecht (agency law) aus einer nicht immer übersichtlichen Rechtsprechung ermittelt und angewendet werden, um zu klären, ob eine wirksame Vertretung vorliegt.
Demgegenüber steht in Florida das „business-friendly“ Geschäftsklima und die Einfachheit der Abläufe im Vordergrund.