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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung:
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und eine juristische Person des Privatrechts. Die Rechtsform ist besonders geeignet für kleine und mittelständische Unternehmen, da die Haftungsverhältnisse die Gesellschafter von einer Haftung mit ihrem Privatvermögen ausschließen (außer bei Fahrlässigkeit o. ä.). Durch das GmbH Gesetz vom 20. April 1892 wurde die Gesellschaftsform erstmals in Deutschland eingeführt, sie erfreute sich wachsender Beliebtheit (auch in anderen Ländern).
Durch die notarielle Beurkundung (durch einen Notar) des Gesellschaftervertrags und der Einlage von 25.000 EUR Stammkapital wird die GmbH gegründet. Eine GmbH kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Erst durch die Eintragung in das Handelsregister erlangt die GmbH den Status einer Kapitalgesellschaft bzw. ihre Rechtspersönlichkeit. Die Stammeinlage eines jeden Gesellschafters beträgt mindestens 100 Euro. Grundlage der GmbH ist eine Satzung, in der der Name, der Sitz und der Gegenstand der Firma beschrieben ist. Zudem werden hier die Höhe des Stammkapitals und der Stammeinlagen durch die Gesellschafter festgelegt.
Die unbeschränkte Vertretung der Gesellschaft nach außen übernimmt der Geschäftsführer, wobei dessen Handlungsfähigkeit nach von der Gesellschafter- versammlung beschränkt ist. Dem obersten Organ der GmbH, der Gesellschafterversammlung, obliegt die Feststellung und Verteilung der Gewinne, außerdem bestellt und weist sie den Geschäftsführer an. Ab einer Anzahl von 500 Beschäftigten muss die Arbeit der Gesellschafterversammlung von einem Aufsichtsrat kontrolliert werden.
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