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Gerichtsstand für Limited & Co KG

 
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gossler



Anmeldedatum: 08.08.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.08.2007, 12:01    Titel: Gerichtsstand für Limited & Co KG

Hallo ihr,

ich möchte eine Limited & Co KG gründen. Wenn mich dann jemand verklagt, wo wäre dann der Gerichtsstand?
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Verfasst am:     Titel: Anzeige

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Jerome



Anmeldedatum: 08.05.2007
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 08.08.2007, 16:42    Titel:

Rechnungen schreibt man bei der Limited & Co KG eigentlich immer als KG und die KG ist eine ganz normale deutsche Gesellschaft. Der Gerichtsstand für deutsche Gesellschaften kann man in den AGBs Regeln. Die Limited haftet ja nur als Komplementär und hat sonst keine weiteren Funktionen.

Hoffe das hilft dir...
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SOLVENTIO



Anmeldedatum: 11.07.2007
Beiträge: 17
Wohnort: Hull, Great Britain / Zürich, Schweiz

BeitragVerfasst am: 14.08.2007, 12:02    Titel: Gerichtsstand

Hallo,

für eine in Deutschland ansässige Firma ist grundsätzlich der Gerichtsstand in Deutschland. Entweder am Sitz der Gesellschaft oder wenn dieses nicht in den AGB geregelt ist am Sitz des Klägers.
Um den Gerichtsstand eindeutig festzulegen, ist es unumgänglich seine eigenen AGB´s abzufassen und auf diese beim Schriftverkehr, bei Aufträgen, Bestellungen und Rechnungen zu verweisen.

(keine Rechtsberatung)

Gruß,

Holger
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