| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
samse
Anmeldedatum: 21.06.2007 Beiträge: 1
|
Verfasst am: 22.06.2007, 10:08 Titel: Gehalt bei Limited & Co KG |
|
|
Ein bekannter hat vor kurzem eine Limited & Co KG gegründet, bis jetzt ist er sehr zufrieden mit Entscheidung.
Wenn man keine Angestellten hat. Auf Grund der Problematik mit der Versicherungspflicht (Krankenversicherung und Rentenversicherung) möchte man sich gerne kein Gehalt zahlen. Kann man das via Gewinnausschüttungen lösen?
Vielen Dank für eure Mühe |
|
| Nach oben |
|
 |
Werbung
|
Verfasst am: Titel: Anzeige |
|
|
|
|
|
| Nach oben |
|
 |
erent
Anmeldedatum: 20.06.2007 Beiträge: 1
|
Verfasst am: 24.06.2007, 15:02 Titel: |
|
|
Bei einer KG gibt es kein Gehalt (die Limited fungiert ja nur als Hafter). Bei einer KG zahlt man sich sein Gehalt via Privatentnahme aus.
Sozialversicherungspflicht entfällt, wenn nur Kommandisten in der Gesellschaft tätig sind.
Das sind so meine Kenntnisse, vlt. äußern sich ja noch andere dazu |
|
| Nach oben |
|
 |
my-limited
Anmeldedatum: 24.07.2007 Beiträge: 21 Wohnort: Kassel
|
Verfasst am: 27.07.2007, 20:54 Titel: |
|
|
auch genannt fliegende gewinnentnahmen, ein grosser vorteil der ltd. & co.kg
ansonsten stimmt das so weit. die limited &co. kg hört sich zunächst komplizierter an als sie ist, in der praxis rate ich in vielen fällen zu dieser konstellation.
viele grüsse
jens meißner
www.my-limited.eu |
|
| Nach oben |
|
 |
Take-Six
Anmeldedatum: 02.08.2007 Beiträge: 2 Wohnort: Göttingen
|
Verfasst am: 04.08.2007, 10:48 Titel: |
|
|
| Das ist ja sehr interessant, ich dachte die Limited & Co KG wäre so eine Limited Light... da wurde ich ja eines besseren belehrt. |
|
| Nach oben |
|
 |
|