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Gehalt bei Limited & Co KG

 
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samse



Anmeldedatum: 21.06.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.06.2007, 10:08    Titel: Gehalt bei Limited & Co KG

Ein bekannter hat vor kurzem eine Limited & Co KG gegründet, bis jetzt ist er sehr zufrieden mit Entscheidung.
Wenn man keine Angestellten hat. Auf Grund der Problematik mit der Versicherungspflicht (Krankenversicherung und Rentenversicherung) möchte man sich gerne kein Gehalt zahlen. Kann man das via Gewinnausschüttungen lösen?

Vielen Dank für eure Mühe
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erent



Anmeldedatum: 20.06.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.06.2007, 15:02    Titel:

Bei einer KG gibt es kein Gehalt (die Limited fungiert ja nur als Hafter). Bei einer KG zahlt man sich sein Gehalt via Privatentnahme aus.

Sozialversicherungspflicht entfällt, wenn nur Kommandisten in der Gesellschaft tätig sind.

Das sind so meine Kenntnisse, vlt. äußern sich ja noch andere dazu
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my-limited



Anmeldedatum: 24.07.2007
Beiträge: 21
Wohnort: Kassel

BeitragVerfasst am: 27.07.2007, 20:54    Titel:

auch genannt fliegende gewinnentnahmen, ein grosser vorteil der ltd. & co.kg

ansonsten stimmt das so weit. die limited &co. kg hört sich zunächst komplizierter an als sie ist, in der praxis rate ich in vielen fällen zu dieser konstellation.

viele grüsse
jens meißner
www.my-limited.eu
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Take-Six



Anmeldedatum: 02.08.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Göttingen

BeitragVerfasst am: 04.08.2007, 10:48    Titel:

Das ist ja sehr interessant, ich dachte die Limited & Co KG wäre so eine Limited Light... da wurde ich ja eines besseren belehrt.
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