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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft, die Gesellschafter haften mit ihrem privaten Vermögen. Die Rechtsform GbR ist sehr einfach aufgebaut und nicht so komplex wie die GmbH oder die Aktiengesellschaft. Die Gründung kann durch eine einzige Person erfolgen

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):

Wenn mehrere Personen ein gemeinsames Ziel haben, kann das ein Grund für die Gründung einer GbR sein.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss mindestens zwei Partner haben. Sie eignet sich zur Organisation in nichtehelichen Gemeinschaften, oder von Familienvermögen. Auch im Kleingewerbe, oder in der Landwirtschaft ist diese Form der Organisation anzutreffen. Die Gründung einer GbR kann befristet oder unbefristet erfolgen.
Sie ist beschränkt rechtsfähig und kann damit nach außen im Rechtsverkehr auftreten. Sie darf Verträge abschließen und gesetzliche Ansprüche geltend machen. Die GbR wird nicht im Handelsregister eingetragen und darf keine kaufmännische Tätigkeit ausüben. Aber sie kann klagen oder verklagt werden. Sie darf sich auch einen eigenen Namen geben unter dem sie nach außen beim Geschäftsverkehr auftritt. Bei der Bildung wird kein Mindestkapital gefordert. Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Vermögen, auch dem Privatvermögen.
Die Geschäftsführung und die Vertretung der GbR kann im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Der Gesellschaftsvertrag ist in jedem Fall sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben. Eine GbR kann Grundstücke besitzen, wobei die einzelnen Gesellschafter im Grundbuch eingetragen werden.
Für die GbR entfallen die Handelsrechtlichen Buchführungspflichten. Es genügt, wenn die erzielten Umsätze und der Gewinn überschaubar dargestellt werden (Überschussrechnung). Eine Bilanzierungspflicht besteht erst bei Gewinnen über 25000 EUR oder Umsätzen über 260000 EUR.

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Alternativen zur GbR:

Folgende Gesellschaftsformen können Alternativen zur GbR sein. Bitte beachten Sie, dass sich die folgend genannten Gesellschaftsformen in einen oder mehreren Punkten von der OHG unterscheiden und für verschiedene Anforderungen besser oder schlechter geeignet sind.

  • Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft ist für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Für die Gründung ist nur eine Person notwendig [mehr Informationen]
     
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