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Fristverlängerung?

 
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deltd09



Anmeldedatum: 16.09.2009
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BeitragVerfasst am: 16.09.2009, 15:13    Titel: Fristverlängerung?

Ich habe gelesen, dass der "Minister" (wer immer das auch ist...), auf schriftlichen Antrag hin, eine Fristverlängerung gewähren kann.

a) Was kostet das?

b) Sind triviale Gründe ausreichend?

c) Kann der "director" dies direkt beim companieshouse beantragen und wird der Bescheid auch direkt wieder an ihn verschickt?

Vielen Dank! :o))
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Limited Verband



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Beiträge: 135
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BeitragVerfasst am: 17.09.2009, 09:20    Titel:

Was für ein Minister?
Was für eine Frist?
_________________
Viele Grüße
RA Klose
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deltd09



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Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.09.2009, 15:15    Titel:

§244 Abs. 5 Companies Act 1985

Es geht um die Fristen für den Return und Account.

Wer der "Minister" ist, dass weiss ich auch nicht... :o))

Zu finden in der deutschsprachigen Broschüre vom companieshouse, ein pdf Dokument.
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Limited Verband



Anmeldedatum: 15.08.2007
Beiträge: 135
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 17.09.2009, 15:43    Titel:

Das kann dann nur das Wirtschaftsministerium sein
Department of trade and industry
_________________
Viele Grüße
RA Klose
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Insolution



Anmeldedatum: 28.09.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.03.2010, 12:42    Titel:

Die Fristverlängerung kann beim Secretary of State beantragt werden,
jedoch werden Fristverlängerungen für den Anual Return und Account grundsätzlich nicht gewährt.

Es drohen ab dem ersten Tag happige Verspätungszuschläge. Dies gilt im besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung (Annual Return) und der Bilanz (Account).

Bei unseren Kunden garantiert wir, dass Fristen eingehalten werden. Sonst übernehmen wir die Verspätungszuschläge!
_________________
Viele Grüße
Insolution Team
www.insolution.at
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