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Nilso
Anmeldedatum: 19.09.2007 Beiträge: 3 Wohnort: Stendal
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Verfasst am: 19.09.2007, 14:45 Titel: Firmenfahrzeug auf Limited anmelden |
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Ich möchte gerne ein Firmenauto auf meine Limited zulassen. Von der GmbH kenne ich schon die Prozedur vom Anmelden, dort benötigt man immer einen Handelsregisterauszug. Für meine Limited kann ich leider noch keinen HR-Auszug vorweisen, da der Notar und das HR die Sache noch in die Länge ziehen.
Gibt es eine Möglichkeit, OHNE Handelsregisterauszug / -eintragung einen Firmenwagen auf eine Limited anzumelden? |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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alternative85
Anmeldedatum: 19.09.2007 Beiträge: 3 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 19.09.2007, 18:02 Titel: |
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das ist einfacher als gedacht (wir hatten uns auch Gedanken darüber gemacht):
Nimm einfach die Notariell Beglaubigte Anmeldung mit (das erste Schreiben vom Notar an das Handelsregister), damit hat die Fahrzeug-Anmeldung super geklappt. ich weiß nicht, ob das immer so ist, aber versuchen würde ich es an deiner Stelle mal! |
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Limited Verband
Anmeldedatum: 15.08.2007 Beiträge: 143 Wohnort: Witten/Ruhr
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Verfasst am: 20.09.2007, 09:46 Titel: |
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und die engl. Gründungsunterlagen mitnehmen _________________ Viele Grüße
RA Klose
www.ltd-verband.de |
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alternative85
Anmeldedatum: 19.09.2007 Beiträge: 3 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 20.09.2007, 11:45 Titel: |
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| @Limited Verband: Kann generell nützlich sein, brauchten wir aber nicht vorzuzeigen. |
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SOLVENTIO
Anmeldedatum: 11.07.2007 Beiträge: 17 Wohnort: Hull, Great Britain / Zürich, Schweiz
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Verfasst am: 20.09.2007, 15:27 Titel: Fahrzeugzulassung |
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Hallo,
die Erfahrung hat gezeigt, dass die Zulassung von Fahrzeugen unterschiedlich von Landkreisen und Städten gehandhabt werden.
In der Regel reicht die deutsche Gewerbeanmeldung aus um ein Fahrzeug dirket auf die Ltd. zuzulassen.
Ein Handelsregisterauszug aus dem deutschen oder englischen Handelsregister wird nicht benötigt.
Es kann jedoch sein, Landkreis abhängig, dass das Fahrzeug auf den Namen des Geschäftsführers zugelassen wird, mit Adresse der Limited. Wie gesagt, passiert selten ist aber schon vorgekommen.
Somit werden zur Zulassung benötigt: Versicherungsdoppelkarte, Personalausweis des Geschäftsführers / Direktors, Fahrzeugpapiere und die deutsche Gewerbeanmeldung.
Gruß,
Solventio |
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