| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
DaVerve
Anmeldedatum: 02.03.2011 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 02.03.2011, 12:33 Titel: Deutsche Zweigniederlassung - Einige Fragen |
|
|
Hallo,
zu meiner(unserer) Situation:
Wir haben eine Limited gegründet und nun letzte Woche eine Anmeldung einer deutschen Zweugniederlassung beim Notar abgegeben. Der Notar hat alle notwendigen Dokumente weitergeleitet und wir warten nun auf die endgültige Eintragung in das Handelsregister.
Meine Fragen:
1. Bekommen wir die eingereichten Dokumente(Apostille etc.) vom Handelsregister wieder zurück oder werden diese einbehalten?
2. Können wir jetzt schon ein Bankkonto eröffnen oder müssen wir bis zur Eintragung in das Handelsregister warten?
3. Ab wann können wir die Gewerbeanmeldung tätigen?
4. Wie läuft das mit dem Finanzamt,bekommen wir eine Steuernummer automatisch nachdem wir uns beim gewerbeamt angemeldet haben?
5. Da wir mit unserer Limited nur in Deutschland tätigen sein werden wollen wir die Englische Limited auf den Status 'schlafend' stellen oder ist es möglich komplett die Englische Ltd zu löschen?
6. Gibt es irgendwo eine Art Checkliste mit Punkten die beachten werden müssen? z.B die Einreichung der Liste mit den Gesellschaftern jährlich und sonstiges
7. Wie läuft das mit den Gehältern/Gewinnen der Ltd.? Kann ich mir den monatlich Wirtschaftlichen Gewinn komplett als Gehalt auszahlen oder gibt es da Probleme?
Ich weiß das sind eine Menge fragen, es wäre aber nett wenn zumindestens von euch ein paar beantwortet werden können.
Schonmal vielen Dank im vorraus! |
|
| Nach oben |
|
 |
Werbung
|
Verfasst am: Titel: Anzeige |
|
|
|
|
|
| Nach oben |
|
 |
Limited Verband
Anmeldedatum: 15.08.2007 Beiträge: 143 Wohnort: Witten/Ruhr
|
Verfasst am: 02.03.2011, 13:21 Titel: |
|
|
1. Die hat der Notar
2. Ja, wenn die Bank mitmacht
3. Sofort
4. ja, kann aber auch vorher beantragt werden
5. Um Himmels willen nein.
6. macht der Provider
7. nein, nur festgestellter Bilanzgewinn _________________ Viele Grüße
RA Klose
www.ltd-verband.de |
|
| Nach oben |
|
 |
DaVerve
Anmeldedatum: 02.03.2011 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 02.03.2011, 13:47 Titel: |
|
|
Vielen Dank für die Antworten!
zu 1. Müssen diese Dokumente beim Notar bleiben oder kann ich diese wieder einfordern?
zu. 6. Was meinen Sie mit macht der Provider? Dazu müsste ich eine Art Sorglospaket haben oder?
zu. 7. Könnten sie dies näher erläutern?
Vielen Dank! |
|
| Nach oben |
|
 |
Limited Verband
Anmeldedatum: 15.08.2007 Beiträge: 143 Wohnort: Witten/Ruhr
|
Verfasst am: 02.03.2011, 13:51 Titel: |
|
|
1. bleiben beim Notar
6. kommt auf den Provider an
7. Sie haben eine Kapitalgesellschaft. Da sollte man schon wissen, was ein festgestellter Bilanzgewinn ist _________________ Viele Grüße
RA Klose
www.ltd-verband.de |
|
| Nach oben |
|
 |
DaVerve
Anmeldedatum: 02.03.2011 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 03.03.2011, 09:52 Titel: |
|
|
1. alles klar danke! Benötigt man diese Dokumente noch für andere Zwecke?
6. Bei meinem Provider ist dies nicht der Fall. Haben sie vllt. eine Internetseite oder ähnliches auf der man eine Art Checkliste einsehen kann?
7. Jeder fängt mal klein an. |
|
| Nach oben |
|
 |
|