Informationen zur englischen Limited und Firmengründungen
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Ceckliste zur Limited Grünung

Die Gründung einer Limited mit Hilfe einer Gründungs- agentur ist nicht sehr kompliziert. Einige Dinge sollte man jedoch bei der Gründung beachten. Ihre persönlich Situation könnte eventuell weitere Maßnahmen erforderlich machen. Bitte kontaktieren Sie ggfs. einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater. Diese können Sie entsprechend beraten und Sie vor bösen Überraschungen bewahren.

Checkliste:

Folgende Punkte sollten beachtet werden.

  • Überprüfen Sie, ob der gewünschte Firmenname im englischen Handelsregister noch frei ist.
  • Überprüfen Sie, ob der gewünschte Name eventuell deutsche Marken verletzt (beim deutschen Patent- und Markenamt: DPMA). Sollten Sie nicht sicher sein, kontaktieren Sie einen Marken- und Patentanwalt
  • Vergleichen Sie die Gründungsagenturen und wählen Sie die für Sie passende aus. Achten Sie dabei auf Seriosität und Professionalität. Die Agentur sollte schon mehrere Jahre auf dem Markt bestehen.
  • Meistens bieten Gründungsagenturen ihre Leistungen in einzelnen Modulen an, wählen Sie die für Sie passenden Leistungen bzw. Module aus (lassen Sie sich hierfür ggf. beraten).
  • Bezahlen Sie den Rechnungsbetrag (üblicherweise Vorkasse).
  • Füllen Sie die benötigen Dokumente aus und schicken / faxen Sie diese an die Gründungsagentur.
  • Nach einigen Tagen erhalten Sie die Dokumente (Gründungsurkunde, Gesell- schaftsvertrag, Gesellschaftssatzung, etc.). Evtl. müssen Sie einige davon noch unterschreiben.
  • Folgen Sie ggf. weiteren Anweisungen oder Anleitungen der Gründungsagentur.

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Wichtige Dokumente:

Diese Dokumente benötigen Sie in der Regel für eine Eintragung ins deutsche Handelsregister.

- englischer Gesellschaftervertrag
- begl. deutsche Übersetzung
- begl. Registrierbescheinigung
- Gründungsurkunde

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