my-limited
Anmeldedatum: 24.07.2007 Beiträge: 21 Wohnort: Kassel
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Verfasst am: 27.07.2007, 20:32 Titel: |
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vereinfacht ausgedrückt, ist es ein bescheinigung des commonwealth, dass es die gesellschaft tatsächlich gibt. diese bescheinigung allein reicht oftmals nicht aus, sondern wird dann zusätzlich noch mit einer apostille versehen.
die apostille wiederum ist eine beglaubigung. auch hier ist ein wenig aufmerksamkeit angebracht. einige agenturen beglaubigen beispielsweise lediglich die unterschrift des geschäftsführers, auf diese art und weise kann man natürlich apostillen auch gern mal für 20 euro anbieten. fragen sie also bitte nach, was genau nach, was apostillisiert wird.
wirklich benötigt wird das certificate of good standing nicht sehr oft. normalerweise reicht eine einfache apostille aus. diese wir unter anderem von einigen amtsgerichten bei der eintragung in deutschland gefordert, manche banken möchten diese ebenfalls bei einer kontoeröffnung haben.
lassen sie die apostille und das certificate erst einmal weg, sollten sie diese benötigen, ordern sie einfach nach. spart kosten, porto und papier*g*, das sollte bei den meisten agenturen machbar sein.
viele grüße
jens meißner
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