Index | FAQ | Mitgliederliste | Mein Profil | Informationsportal  

Briefpapier einer Limited

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Limited-360.de Foren-Übersicht -> Probleme mit Limiteds          Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
torsten



Anmeldedatum: 19.06.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.06.2007, 11:58    Titel: Briefpapier einer Limited

Was muss alles auf dem Briefpapier meiner Limited stehen (also bei Rechnungen, Lieferscheinen, Angebote)? Da reicht doch die deutsche Adresse, ohne den ganzen englischen Kram (Adresse und das andere Pipapo). Ist das so richtig? Oder muss ich mich da eventuelle doch mehr schreiben
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werbung






Verfasst am:     Titel: Anzeige

Nach oben
LawLord



Anmeldedatum: 19.06.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Neumünster City

BeitragVerfasst am: 19.06.2007, 14:51    Titel:

Doch, doch... der ganze Englische Kram muss da auch mit drauf.

Deine Adresee (in D), deine Adresse in England, deine Registernummer, deine Steuernummer (bin mir nicht ganz sicher). Und dann noch falls vorhanden: Deut. Handelsregisternummer und Amtsgericht.

Beim Geschäftsführer bin ich mir nicht ganz sicher, ob man den wirklich braucht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
my-limited



Anmeldedatum: 24.07.2007
Beiträge: 21
Wohnort: Kassel

BeitragVerfasst am: 27.07.2007, 20:50    Titel:

kommt darauf an, ob die limited in deutschland eingetragen ist, wenn ja, dann reicht die deutsche anschrift.

viele grüsse
jens meißner
www.my-limited.eu
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Nilso



Anmeldedatum: 19.09.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Stendal

BeitragVerfasst am: 19.09.2007, 12:21    Titel:

Bei einer (Zweig-)Niederlassung müssen auch die englischen Registerdaten (Register Ort / Nr) auf dem Briefpapier enthalten sein. So hat es mir auf jeden Fall meine Gründungsagentur mitgeteilt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sandro



Anmeldedatum: 20.09.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 20.09.2007, 11:50    Titel:

hi, um ganz sicher zu gehen empfehle ich dir einfach alles mit daraufzuschreiben frei nach dem motto: lieber zu viel als zu wenig. wenn du nicht sicher bist kannst du auch bei einem rechtsverdreher nochmal nachfragen ^^.

mfg, sandro
_________________
Alle Menschen sind klug: die einen vorher, die anderen hinterher.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
limitedprofi.de



Anmeldedatum: 21.09.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 21.09.2007, 13:53    Titel: Briefpapier

Hi, klar zuviel kann nie schaden... aber wenn Du, wie bereits geschrieben, Deine Limited in D eingetragen hast reicht die deutsche Adresse....das sind jedenfalls meine Infos....
_________________
Unabhängige Informationen rund um die Limited - Gründung... www.limitedprofis.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Insolution



Anmeldedatum: 28.09.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.09.2007, 19:16    Titel: Limited Musterbriefbogen

Hallo zusammen,

hier können sie ein Limited Musterbrief per Pdf. Downloaden.

www.insolution.at/form/7_Musterbriefbogen.pdf

MfG.
Insolution
www.insolution.at
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Limited-360.de Foren-Übersicht -> Probleme mit Limiteds Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
 Impressum
 
Powered by www.Limited-360.de © 2007 Limited-360.de
Fragen und Anworten zu Limited Gründen, Firmengründungen, Selbstständigkeit, englische Limited. Die englische Limited wird auch in Deutschland immer beliebter. Die einfache, schnelle und kostengünstige Gründung ist ein Vorteil gegenüber der GmbH. Sehr beliebt ist auch die Kombination der Limited mit der klassischen KG, kurz: Limtied & Co KG. Obwohl bei der Limited nahezu kein Haftungskapital erforderlich ist (min. 1 engl. Pfund), ist die Ltd eine Kapitalgesellschaft und bietet eine ähnlich beschränkte Haftung wie die GmbH.