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Betriebsstätte (unselbständige Niederlassung) Pflichtangaben

 
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bluelagoon



Anmeldedatum: 16.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.05.2008, 12:32    Titel: Betriebsstätte (unselbständige Niederlassung) Pflichtangaben

Hallo,

ich habe einige Fragen die mir vielleicht jemand beantworten kann.

Ich habe eine englische Limited gegründet mit der ich in Deutschland arbeiten möchte. Dazu möchte ich eine "Betriebsstätte" also unselbständige Zweigniederlassung hier anmelden. Dies wirft auch bisher keine Probleme auf. Mich interesseirt allerdings wie ich denn im Schriftverkehr oder z.B. in meinem ebay Account nach aussen nun firmieren soll.

Zunächst zur Erklärung. Mir geht es in erster Linie um diese Abmahngeier die fast Jeden, der bei ebay ein wenig Erfolg hat, wegen der einfach nicht klaren Rechtssituation mit saftigen Abmahnungen wegen Kleinigkeiten zupflastern. Auf diese Dinge möchte ich hier allerdings nicht detailliert eingehen da es den Rahmen sprengen würde.

Mir geht es in erster Linie darum zu erfahren welche Pflichtangaben ich machen muss da ich nicht möchte das die "Betreibsstätte" einen eigenen Geschäftsführer hat. Dieser könnte dann wieder bei Abmahnungen in die Pflicht genommen werden. Vielmehr sollen sich diese Abmahngeier dann mit dem Hauptsitz der Firma in England rumschlagen. Was sie natürlich nicht tun.

Auf der anderen Seite ist die Frage nach den wirklichen Pflichtangaben. Die Leute sollen ja schon sehen, dass es eine Betriebstätte in Deutschland ist mit der sie Geschäfte machen, bzw. bei der sie kaufen.

Vielleicht kann mir jemand sagen wie ich dieses Problem vernünftig und gesetzeskonform lösen kann.

Vielen Dank.
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Limited Verband



Anmeldedatum: 15.08.2007
Beiträge: 135
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 17.05.2008, 12:23    Titel:

Das funktioniert so nicht. Sie können in D nur eine "Betriebsstätte" als unselbständige ZN haben, wenn der tatsächliche Sitz der Geschäftsleitung im Ausland ist.
_________________
Viele Grüße
RA Klose
www.ltd-verband.de
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bluelagoon



Anmeldedatum: 16.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.05.2008, 12:23    Titel:

Hallo,

zunächst danke für die Antwort.

Ja, so soll es ja auch sein. Ich habe bereits geschrieben, dass es nur eine Betriebsstätte, also unselbstständige Zweigstelle sein soll.

Meine Frage ist doch was muss dann auf den Briefbogen als Pflichtangabe ?

- Name der englischen Firma
- Zweigniederlassung Deutschland ? Oder Betriebsstätte Deutschand ?
- englische Adresse / Telefonnummer / Deutsche Adresse / Telefon ??
- Company No.
- natürliche Person die die Zweigstelle hier betreut ??

Mir ist wichtig wie die Firmen-Pfichtangaben hier auszusehen haben.
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my-limited



Anmeldedatum: 24.07.2007
Beiträge: 21
Wohnort: Kassel

BeitragVerfasst am: 02.07.2008, 19:47    Titel:

hallo,

es muss angeben werden
sitz der gesellschaft im ausland
sitz der gesellschaft auch der zn im inland
companies nummer
registerd in england und wales
geschäftsführer
deutsche steuernummer sofern schon vergebn, wenn nicht bitte dazu schreiben das diese beantragt wurde
telefonnummer,
das dürfte es gewesen sein

nach erfolgreicher eintragung in d, kann man den teil aus uk weg lassen

ganz findige mahnen auch ab wenn sie keine mailadresse im impressum finden, ist uns selber so tatsächlich passiert.

ansonsten einfach mal auf unser impressum schauen. zu finden unter http://www.my-limited.eu/impressum.html

Mit freundlichen Grüßen
my-limited
_________________
http://www.my-limited.eu/
Wir bieten ausdrücklich keine Rechts oder Steuerberatung an. Unsere Aussagen beruhen auf eigene Erfahrungen oder Meinungen und sind unverbindlich.
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