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a.o. HV (Extraordinary General Meeting - EGM) in Deutschland

 
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limited2008



Anmeldedatum: 10.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.07.2008, 02:56    Titel: a.o. HV (Extraordinary General Meeting - EGM) in Deutschland

Hallo,

ich konnte leider nichts du diesen Fragen finden (im Companies Act, Table A, Companies House etc.) und hoffe jemeand kan mir weiterhelfen:

1. ist die Abhaltung eines Extraordinary General Meetings (EGM) einer englischen Limited (einziger Director in UK, einziger Shareholder in Deutschland, Secretary nicht vorhanden) in Deutschland möglich? In den Articles ist nichts zum Ort erwähnt!

2. kann dieser Alleingesellschafter ohne Zustimmung des Directors das EGM einberufen und dort einen Beschluss (Resolution) zur Abberufung dieses Directors und gleichzeitiger Ernennung seiner Person zum Director fassen? Welche Resolution ist dazu notwendig (extraordinary, special? oder muss der Typ der Resolution nicht in den Minutes erwähnt werden?)

Vielen Dank!
limited2008
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BeitragVerfasst am: 12.07.2008, 12:39    Titel:

Das EGM kann überall abgehalten werden. Einladen darf nur ein Dir. Ein Ges. mit mind. 10 % Beteiligung kann aber eine Einladung erzwingen.
_________________
Viele Grüße
RA Klose
www.ltd-verband.de
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limited2008



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Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.07.2008, 13:53    Titel:

danke für die antwort.
was ist dazu die genau gesetzl. grundlage dafür?

hat jemand auch antworten bzgl. der anderen fragen (resolutions etc.?)

danke und grüße
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Limited Verband



Anmeldedatum: 15.08.2007
Beiträge: 135
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 13.08.2008, 09:35    Titel:

ordinary res.reicht
ort ist egal
_________________
Viele Grüße
RA Klose
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